Nach Erpressungs-Urteil
Familie von Michael Schumacher legt Berufung ein

Die Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher wurde erpresst. Die Täter konnten gefasst werden und erhielten jüngst ihr Urteil. Zu milde, findet die Familie und legt Berufung ein.
Publiziert: 17.02.2025 um 17:16 Uhr
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Aktualisiert: 17.02.2025 um 22:45 Uhr
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Die Familie Schumacher hat gegen das Urteil im Erpressungs-Prozess Berufung eingelegt.
Foto: AFP

Auf einen Blick

  • Familie Schumacher legt Berufung gegen mildes Urteil für Ex-Sicherheitsmitarbeiter ein
  • Corinna Schumacher bezeichnet den Ex-Mitarbeiter als Drahtzieher der Erpressung
  • 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie wurden sichergestellt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sie drohten im Sommer 2024, private Videos und Fotos der Familie Schumacher im Darknet zu veröffentlichen. Damit dies nicht geschieht, sollte die Familie von Rennlegende Michael Schumacher 15 Millionen Euro zahlen. 

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Haftstrafe und Bewährung

Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Gegen dieses Urteil hat die Familie Schumacher nun Berufung eingelegt. Soweit es zumindest den ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter betrifft, der wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde.

Berufung wegen zu mildem Urteil

«Wir haben Berufung eingelegt, gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für den Herrn», wird Corinna Schumacher in einem Schreiben zitiert, das Blick vorliegt.

Weiter sagt sie: «In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt.»

Der Berufungs-Antrag der Familie Schumacher hat das Ziel, dass der 53-Jährige wegen Mittäterschaft verurteilt wird.

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