Drei Verurteilungen
Schumacher-Erpressung: Angeklagte schuldig gesprochen

Das Amtsgericht Wuppertal hat im Fall der gescheiterten Erpressung der Schumacher-Familie alle drei Angeklagten schuldig gesprochen. Der Hauptangeklagte erhielt eine dreijährige Haftstrafe. Die Erpresser drohten mit der Veröffentlichung sensibler Daten.
Publiziert: 12.02.2025 um 18:02 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2025 um 01:33 Uhr
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Ein Türsteher wurde wegen eines Erpressungs-Versuchs gegen die Schumacher-Familie verurteilt.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Drei Angeklagte im Schumacher-Erpressungsfall schuldig gesprochen
  • Der Hauptangeklagte erhielt die höchste Strafe
  • Drei Jahre Haft, zwei Bewährungsstrafen
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Für die gescheiterte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher hat die Justiz bis zu drei Jahre Haft verhängt. Der mehrfach vorbestrafte Hauptangeklagte (53) wurde vom Amtsgericht in Wuppertal wegen versuchter Erpressung in einem besonders schweren Fall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, sein Sohn (30) erhielt wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung ein halbes Jahr Haft auf Bewährung. Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter bei der Familie (53) wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Schumacher-Familie sollte 15 Millionen Euro zahlen

Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.

Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. Für den dritten Angeklagten, einen ehemaligen Sicherheitsmitarbeiter bei den Schumachers, hatte dessen Anwalt die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die sensiblen Daten nicht gestohlen. Die Daten seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.

Entschuldigungen vor Gericht

«Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen», sagte der Hauptangeklagte, der als Türsteher in Konstanz arbeitete.

Er hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.

Gegen verdächtige Krankenschwester wird ermittelt

Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. Er habe ihm wiederum gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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