Eine deutsche Autolenkerin legte im Sommer 2020 schockierendes Verhalten an den Tag: Die 41-Jährige wollte an einer verbotenen Stelle wenden, als ein Töfffahrer (†60) bei einem Ausweichmanöver ins Rutschen geriet. Daraufhin wurde er gegen die Einzäunung eines Baumes geschleudert – und kämpfte mit dem Tod.
Jeder andere Mensch wäre wohl sofort zu dem Verletzten geeilt und hätte sich um ihn gekümmert – nicht so die Kölnerin. Sie holte ihr Handy hervor, knipste ein Foto von dem lebensgefährlich verletzten Mann und brauste einfach davon. Der Mann starb.
Bild war für den Chef gedacht
Diese Woche begann der Prozess gegen die Frau. Der 41-Jährigen werden fahrlässige Tötung, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch das Fotografieren eines Sterbenden vorgeworfen.
Ihre Begründung für die unfassbare Tat liess alle Anwesenden im Amtsgericht Düsseldorf mit dem Kopf schütteln: Mit dem Bild wollte die Frau ihrem Chef «beweisen», dass der Vorfall tatsächlich passiert sei. «Damit er mir glaubt, dass es später wird wegen des Unfalls.» Mehrere Augenzeugen bestätigten, dass die Frau gesagt hat, sie müsse zur Arbeit.
«Ich fühle mich nach wie vor nicht verantwortlich für den Unfall»
«Ich kannte die Strasse nicht», verteidigte sie sich. Die Angeklagte sei nicht direkt mit dem Töfffahrer zusammengestossen und sah deshalb die Schuld für den Unfall nicht direkt bei sich. «Ich fühle mich nach wie vor nicht verantwortlich für den Unfall», sagte sie.
Ein Analytiker soll jetzt klären, wie schnell der Verstorbene mit seinem Töff unterwegs gewesen sein könnte. Zudem sollen Gründe eruiert werden, warum er auf trockener Fahrbahn ins Schleudern geriet. Der Prozess ist vertagt.
Der Unfall hat vor dreieinhalb Jahren für deutschlandweite Schlagzeilen gesorgt. (ene)