Der wohl bekannteste Strafgefangene Österreichs, Josef Fritzl (90), wird in den Normalvollzug verlegt. Das haben die drei mit dem Fall befassten Richterinnen am Dienstag entschieden. Zwei Wochen hatten sie sich für die Entscheidung Zeit genommen.
Laut dem Beschluss der Richterinnen darf Josef Fritzl vom Massnahmenvollzug in den Normalvollzug überstellt werden. Von ihm ginge keine Gefährlichkeit mehr aus. Eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum sei nicht mehr notwendig.
«Aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau ist die beim Strafgefangenen vorliegende kombinierte Persönlichkeitsstörung, die die Einweisung erforderlich machte, derart begraben, sodass die Gefährlichkeit des Strafgefangenen abgebaut wurde und mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen ist», schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Anhörung vor dem sogenannten 3-Richterinnen-Senat hatte bereits am 30. April stattgefunden.