Die anderen Gefangenen applaudierten, als Rédoine Faïd in den Heli stieg. Drei bewaffnete Komplizen des heute 51-Jährigen hatten am 1. Juli 2018 einen Helikopter gekapert. Damit flogen sie direkt auf den Gefängnishof von Réau südöstlich von Paris und nahmen Faïd mit. Drei Monate später wurde er gefasst. Am Donnerstag wurde der Franzose nun verurteilt, wie französische Medien berichten.
Zuvor hatte der Angeklagte jedoch nicht nur mit Straftaten Schlagzeilen gemacht: Die Öffentlichkeit kannte ihn bereits als beliebten Talkshowgast. Nachdem er 2010 eine erste Haftstrafe verbüsst hatte, veröffentlichte er eine Autobiografie, die viel diskutiert wurde. In «Bankräuber: Von der Vorstadtsiedlung zum Grosskriminellen» sprach er davon, seine kriminelle Karriere beendet zu haben – was sich später als Lüge herausstellte.
Schon sein zweiter Gefängnisausbruch
Denn für den Häftling war die spektakuläre Flucht 2018 nicht der erste Gefängnisausbruch. Bereits 2013 gelang ihm ein Coup: Damals nahm Faïd vier Wärter als Geiseln und zündete Sprengsätze an den Toren der Haftanstalt. Die Polizeiorganisation Interpol fahndete daraufhin in allen 190 Mitgliedsstaaten nach dem Verbrecher.
Wieder hinter Gittern erhielt der Franzose 2018 eine 25-jährige Haftstrafe wegen eines versuchten Raubüberfalls im Jahr 2010. Dabei war eine Polizistin bei der Verfolgungsjagd ums Leben gekommen.
Faïd zeigt Reue und entschuldigt sich
Im Prozess am Donnerstag verurteilte ein Pariser Gericht Faïd zu 14 Jahren Haft. Um einen erneuten Fluchtversuch zu verhindern, fand die Verurteilung unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt. Unter anderem war eine Elite-Einheit der französischen Polizei im Einsatz.
Auf der Anklagebank entschuldigte sich der 51-Jährige beim Piloten Stéphane Buy, der ihn vor fünf Jahren gezwungenermassen aus dem Gefängnis geholt hatte. «Sie haben mich genötigt und gewarnt, dass meine Familie in Gefahr sei», sagte Buy damals laut dem «Spiegel». Dafür bat ihn Faïd vor Gericht um Verzeihung.
Der verurteilte Kriminelle beteuert seine Reue. Er werde nicht mehr rückfällig werden, sagt er. Eine Aktion wie 2018 würde er heute nicht mehr wagen. Auf dieses Wort vertraut das Gericht allerdings nicht. (gs)