Internationaler Strafgerichtshof
Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in Afghanistan erlaubt

Nach langem Ringen lässt der Internationale Strafgerichtshof (ICC) doch Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Afghanistan zu.
Publiziert: 06.03.2020 um 07:40 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2020 um 15:59 Uhr
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Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag lässt Ermittlungen zu den Kriegsverbrechen in Afghanistan zu.
Foto: keystone-sda.ch

Die Staatsanwältin Fatou Bensouda sei befugt, eine Ermittlung zu mutmasslichen Verbrechen in Afghanistan ab Mai 2003 einzuleiten.

Das teilte Richter Piotr Hofmanski am Donnerstag in Den Haag mit. Er kippte damit eine Entscheidung aus erster Instanz.

Ermittlungen wurden abgelehnt

Die Richter des in Den Haag ansässigen ICC hatten vor knapp einem Jahr Ermittlungen zu Afghanistan abgelehnt. Sie begründeten ihre Entscheidung damals damit, dass Ermittlungen «zu diesem Zeitpunkt den Interessen der Justiz nicht dienlich» seien.

Vorwürfe gegen US-Truppen

Die Chefanklägerin Bensouda hatte 2017 beim ICC beantragt, Ermittlungen wegen mutmasslicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Afghanistan einleiten zu können. Konkret ging es um Vorwürfe gegen die radikalislamischen Taliban und afghanische Regierungstruppen ab 2003, aber auch um mögliche Verbrechen ausländischer Militärs, insbesondere von US-Soldaten und Angehörigen des US-Geheimdienstes CIA. Seit 2006 liefen dazu Vorermittlungen.

Die Chefin der unabhängigen Menschenrechtskommission von Afghanistan, Schaharsad Akbar, twitterte, «Das ist eine willkommene Nachricht für Afghanistan und Gerechtigkeit für Opfer des Krieges.» Sie dankte auch jenen Opfern, die schon Aussagen zur Verfügung gestellt hatten.

Visa-Sperren gegen Gerichtsmitarbeiter

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump lehnt Ermittlungen des ICC zu Afghanistan hingegen ab; die USA gehören dem Gericht ohnehin nicht an. Kurz vor der Entscheidung in erster Instanz verhängte Washington deshalb Visasperren gegen Mitarbeiter des Gerichts. Der Chefanklägerin Bensouda wurde das Visum für die USA entzogen.

Bensouda legte im September Einspruch gegen die Entscheidung in erster Instanz ein. Bei einer Anhörung im Dezember sprachen sich auch Opfervertreter erneut für die Einleitung von Ermittlungen aus.

Lange Ermittlungen voraus

Ermittlungen beim Weltstrafgericht ziehen sich in der Regel über Jahre hinweg. Es ist nicht abzusehen, ob sie in diesem Fall auch zu Haftbefehlen oder einem Prozess führen werden. (SDA)

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