Am Neujahrstag 2023 boomten die Skigebiete, so auch in Österreich. Für eine Holländerin (†28) endete der Skiausflug zur Zillertaler Gletscherbahn jedoch tödlich. Sieben andere trugen erhebliche Verletzungen davon. Eigentlich nichts Aussergewöhnliches für ein Skigebiet – wären all die Unfälle nicht innerhalb von 30 Minuten auf der gleichen Piste passiert.
Der Vorwurf: Die zwei Pistenraupenfahrer (34, 24) sowie der Chef (68) des Skigebietes hatten es versäumt, die eisige Talabfahrt «Schwarze Pfanne» in Hintertux zu sperren. Dafür mussten sie sich nun vor Gericht verantworten. «Bei einer Kontrollfahrt mit dem Motorschlitten habe ich gemerkt, dass die rote Piste trotz milder Temperaturen sehr rutschig war. Wir haben dann diskutiert, ob wir sie sperren sollen, aber es war eben nicht eindeutig», verteidigte sich einer der beiden Raupenfahrer.
Nur bei grossen Neuschneemengen komplette Sperre
Sie entschlossen sich, jemanden zu informieren, der sich die Piste genauer ansehen sollte. Doch dann sei es schon zu spät gewesen. «Totalsperren kommen sehr selten vor», so der Geschäftsführer. Nur bei einer grossen Menge Neuschnee würde diese erfolgen. Doch der Unfalltag war weit davon entfernt, in diese Kategorie zu fallen. Der Geschäftsführer beschrieb die Nacht sowie den Neujahrstag als «ausnehmend mild». Sagt aber auch: «Die Mitarbeiter können die Pisten aber an sich sofort sperren, wenn Gefahr im Anzug ist.»
Es gäbe aber keine Dienstanweisungen für eine korrekte Handhabung. Auch die Kontrollfahrten seien ordnungsgemäss durchgeführt worden. Dass dies aber nicht ausreichend gewesen war, belegen 17 Zeugen. Einige von ihnen mussten mit erheblichen Verletzungen in das neue Jahr starten, andere kamen heil unten an. Der Lebensgefährte der verstorbenen Holländerin sagt vor Gericht: «Es war pures Eis.»
Im Zweifel freigesprochen
Die Piste müsse sich innerhalb kürzester Zeit stark verändert haben, so der Anwalt der Angeklagten. Diese «Metamorphose der Schneedecke» sei unmöglich voraussehbar gewesen. Zudem würden viele Besucher mit schlechtem Equipment die Pisten bestreiten.
Richter Norbert Hofner glaubte den drei Angeklagten – Freispruch. «Alles in allem war es eine absolute Ausnahmesituation», begründet er sein Urteil. Es sei ein «aussergewöhnlicher Winter mit wenig Schnee und schwierigen Wetterverhältnissen gewesen». Die Vereisung soll tatsächlich erst am frühen Morgen nach Kontrolle der Pisten aufgetreten sein. (mgf)