Nach einer Haftstrafe wegen später Abtreibung für eine Frau in Grossbritannien kommen aus der Politik und von Hilfsorganisationen Forderungen nach einer Gesetzesreform. «Welchem Zweck dient die Kriminalisierung und Inhaftierung dieser Frau, wenn sie lediglich besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung und anderer Unterstützung benötigt?», sagte Harriet Wistrich, die Chefin der Organisation Centre for Women's Justice. Die 44-Jährige sei ohnehin traumatisiert und werde ihren drei Kindern mehr als ein Jahr fehlen.
Die Frau war am Montag zu 28 Monaten Haft verurteilt worden, weil sie ohne ärztliche Hilfe abgetrieben hatte, als sie zwischen 32 und 34 Wochen schwanger war. Sie muss mindestens die Hälfte der Strafe absitzen. Die Verurteilte hatte geltend gemacht, dass sie während der Pandemie keinen Zugang zu Ärzten oder Beratung gehabt habe. In einem telefonischen Beratungsgespräch mit der Organisation British Pregnancy Advisory Service machte sie falsche Angaben zu ihrer Schwangerschaft und erhielt Medikamente für eine Abtreibung. Verurteilt wurde sie auf Grundlage eines Gesetzes von 1861. In Grossbritannien sind Abtreibungen höchstens bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal und müssen von der 10. Schwangerschaftswoche an in Kliniken durchgeführt werden.
Forderungen nach Gesetzesreform
Die Vorsitzende des Ausschusses für Frauen und Gleichberechtigung im Parlament, die konservative Abgeordnete Caroline Nokes (50), sagte dem Sender BBC Radio 4 am Montagabend, der tragische Fall mache deutlich, «dass wir auf Gesetze angewiesen sind, die sehr, sehr veraltet sind». Das Parlament solle sich der Frage annehmen, forderte Nokes. Die Abgeordnete Stella Creasy (46) von der oppositionellen Labour-Partei forderte ebenfalls eine Reform.
Auch der Richter verwies in der Urteilsverkündung auf das Parlament. «Die gesetzliche Balance zwischen dem Recht auf Fortpflanzung einer Frau und dem Recht ihres ungeborenen Fötus ist ein emotionales und oft kontroverses Thema», sagte Edward Pepperall. «Das ist jedoch Sache des Parlaments und nicht der Gerichte.» (SDA)