Sie kleben sich auf der Strasse fest, blockieren den Weg und besprühen Gebäude: Ein deutsches Gericht hat die Gruppe «Letzte Generation» in einer rechtskräftigen Entscheidung als kriminell eingestuft. Dies ist brisant. Denn: Ab jetzt können keine weiteren rechtlichen Mittel gegen diese Entscheidung eingesetzt werden.
Die Strassen- und Flughafenblockaden durch die Klimaaktivisten dürften laut dem Landgericht nicht als Geringfügigkeit betrachtet werden. Es kommt zum Schluss, dass die «Letzte Generation» die Voraussetzung einer kriminellen Vereinigung erfülle.
Straftaten «Ausdruck krimineller Energie»
Die Gruppierung stelle einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss dar. Das berichtet die deutsche «Bild». Für die Einstufung als kriminelle Vereinigung muss laut Gericht «das Begehen von Straftaten nicht der Hauptzweck sei».
Es reiche, wenn Straftaten einer von mehreren Zwecken sind. Bei der «Letzte Generation» waren das: Nötigung von Verkehrsteilnehmern und Sachbeschädigungen. Laut dem Gericht begründen diese Taten «eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit».
Straftaten seien kein Mittel in einer demokratischen Diskussion, sondern «Ausdruck krimineller Energie». Zehn Beschwerden von Klimaaktivisten gegen vom Amtsgericht München genehmigte Durchsuchungen und Beschlagnahmungen wurden als «unbegründet» zurückgewiesen. (ene)