Auf einen Blick
- Gefängniswärterin beim Sex mit Häftling erwischt, zu 15 Monaten verurteilt
- Wärterin sah Häftling als Beschützer, litt unter Borderline und ADHS
- Sex wurde von anderem Insassen mit Handy gefilmt
Die verheiratete Gefängniswärterin Linda S.* (31) wurde im Sommer 2024 in einem Londoner Gefängnis beim Sex mit einem Häftling erwischt – jetzt wurde sie für ihre verbotene Liebe verurteilt. Sie muss 15 Monate hinter Gitter. Nach dem Urteil kamen neue Details ans Licht, darunter ihr psychologisches Gutachten.
Die aus Venezuela stammende Frau sah den Gefangenen Linton W.* als ihren «Beschützer» an und belohnte ihn mit «sexuellen Diensten», hiess es in dem Bericht vom forensischen Psychiater Lain Kooyman. So auch an dem Tag, als sie von einem anderen Häftling dabei gefilmt wurde. Das Video sorgte später international für Schlagzeilen.
Mit ihm fühlte sie sich «wie ein Gangster»
Offenbar wollte die 31-Jährige die Beziehung zu W. nach seiner Freilassung fortführen, weil sie ihn «liebte» und sich bei ihm «wie ein Gangster» fühlte. Dies, obwohl S. mit ihrem Ehemann und der siebenjährigen Tochter zusammenlebte. Auch der Häftling war bereits vergeben – seine Freundin war damals hochschwanger.
Weiter stellte der Psychiater fest, dass die Venezolanerin an einer schweren Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie ADHS litt. Dies machte sie «hochgradig impulsiv» und rücksichtslos, sodass sie «ohne Berücksichtigung der Konsequenzen» handelte. Dennoch kam er zu dem Schluss, dass sie für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden kann.
«Intelligent und einsichtig»
Der Richter sagte am Prozess zu der Angeklagten: «Dr. Kooyman beurteilte Sie als intelligent und einsichtig. Sie können keinen Zweifel daran gehabt haben, dass jede Form von sexueller Beziehung völlig verboten war und müssen verstanden haben, welcher Schaden aus einer solchen Beziehung entstehen kann.»
Es war bereits der zweite sexuelle Akt zwischen dem Gefangenen und der Wärterin gewesen, als die beiden gefilmt wurden. Dadurch sei die Straftat vorsätzlich gewesen, verkündete der Richter weiter. Sie sei sich zum Zeitpunkt der Tat allerdings nicht bewusst gewesen, dass dieses strafrechtlich verfolgt werden kann, stand im Bericht des Psychiaters.
Doch dem ist so: 15 Monate muss die ehemalige Gefängniswärterin selbst in eine Zelle. Auch W. ist noch eingebuchtet und verbüsst weiterhin seine viereinhalb jährige Haftstrafe. Er wurde im Juni 2024 wegen Einbruch und Diebstahl verurteilt – er hatte Wertgegenstände im Wert von 65'000 Pfund (gut 73'000 Franken) aus einer Wohnung gestohlen. Somit ist S. vor ihrem Liebhaber wieder auf freien Fuss.
* Namen bekannt