Im Juli 2011 tötet Anders Breivik in Norwegen 78 Menschen
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Norwegisches Gericht prüft Antrag auf vorzeitige Haftentlassung
Massenmörder Breivik will freikommen

Der Massenmörder Anders Behring Breivik, der nach den rechtsextremen Terroranschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya in Norwegen in Haft sitzt, stellte einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung. Doch sein eigener Vater will nicht, dass er freikommt.
Publiziert: 18.01.2022 um 07:00 Uhr
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Aktualisiert: 19.01.2022 um 07:25 Uhr
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Als Breivik in die Turnhalle, die zum Gerichtssaal umfunktioniert wurde, hereinläuft, hebt er eine Tasche mit rechtsextremen Botschaften in die Höhe.

Rund ein Jahrzehnt nach den rechtsextremen Terroranschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya wird in Norwegen über einen Antrag des Täters auf vorzeitige Haftentlassung verhandelt. Der Täter Anders Behring Breivik tötete insgesamt 77 Menschen. Das Bezirksgericht Telemark prüft ab Dienstag, ob der verurteilte Massenmörder nach Ablauf der Mindestdauer seiner Strafe auf Bewährung freigelassen werden kann.

Im Wesentlichen muss das Gericht in Skien rund 130 Kilometer südwestlich von Oslo die Frage klären, ob Breivik weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt. Es hat in dieser Woche drei Verhandlungstage sowie einen Reservetag eingeplant. Zum Auftakt am Dienstag ist nach einleitenden Worten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Erklärung durch Breivik angesetzt. Ein Gerichtsbeschluss soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden, möglicherweise bereits in der kommenden Woche.

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Rechtsextremer nutzte Verhandlung für Propaganda

Zunächst richtete Staatsanwältin Hulda Karlsdottir einleitende Worte an das Gericht. Im Anschluss war die Verteidigung an der Reihe, ehe eine längere Erklärung Breiviks angesetzt war. Der heute 42-jährige Rechtsextreme nutzte den Auftakt der Verhandlung für rechte Propaganda. Als er die zum Gerichtssaal umfunktionierte Turnhalle der Haftanstalt Skien betrat, hielt er eine Laptoptasche mit einer rechtsextremen Botschaft vor sich in die Höhe. Kurz darauf zeigte er den Hitlergruss. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Bjørvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten.

Breivik hatte im September 2020 Antrag auf «prøveløslatelse» gestellt – eine «Freilassung auf Probe». Die Staatsanwaltschaft hält ihn jedoch auch zehneinhalb Jahre nach den Terroranschlägen für jemanden, der erneut schwere Straftaten begehen könnte, und somit für eine Gefahr für die norwegische Gesellschaft. Sie strebt deshalb an, dass er weiter hinter Gittern bleibt.

Dass Breivik vorzeitig freikommt, gilt als unwahrscheinlich. Das Osloer Gericht hatte bei seiner Verurteilung festgestellt, dass er auch nach Verbüssen seiner Strafe aller Wahrscheinlichkeit nach weiter die Absicht und die Fähigkeit habe, viele und sehr brutale Morde zu begehen. 21 Jahre nach den Taten werde die norwegische Demokratie, die er abschaffen wolle, weiter bestehen, schrieben die Richter in ihrem Urteil – einschliesslich Einwohnern mit verschiedenen ethnischen Hintergründen, Kulturen und Religionen.

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Breiviks Vater: «Will nicht, dass er freikommt!»

«Ich kann nicht vergessen, was er getan hat», sagte der Vater des Täters, Jens Breivik (86) gegenüber «Bild». Der Rentner war viele Jahre lang Beauftragter der norwegischen Regierung, Kontakt zu seinem Sohn hatte er seit Jahren nicht mehr. «Mein Sohn hat 77 unschuldige Menschen getötet. Wehrlose Personen. Natürlich ist das etwas, an das ich sehr oft denken muss», sagt der Mann. Und weiter: «Ich kann also nicht sagen, dass ich jemals wieder ein normales Leben haben werde. Ich wünschte, ich wäre damals im Regierungsgebäude oder auf Utøya gewesen. Sodass er mich auch genommen hätte!»

Den heutigen Gerichtstermin bezeichnet Jens Breivik als «absurd». Denn: «Anders wird nicht rauskommen. Wahrscheinlich die nächsten 20 Jahre nicht. Ich will nicht, dass er rauskommt.»

Seine Verbrechen gilt als schlimmste Gewalttat Norwegens

Breivik, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und dabei acht Menschen getötet. Danach richtete er auf Utøya ein Massaker unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des jährlichen Sommerlagers der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. 69 vor allem junge Menschen wurden auf der Insel getötet. Die Verbrechen gelten als schlimmste Gewalttat der norwegischen Nachkriegszeit.

Breivik nannte rechtsextreme und islamfeindliche Motive für seine Taten. Im Sommer 2012 war er vom Bezirksgericht Oslo zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. In diesen Zeitrahmen waren 445 Tage in Untersuchungshaft eingerechnet worden. Damit ist die Mindestdauer am 5. Juni 2021 abgelaufen, am 5. Juni 2032 gilt auch die Verwahrungszeit als beendet. Sicherheitsverwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe jedoch, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann – und somit offen bleibt, ob Breivik jemals wieder aus dem Gefängnis in Skien entlassen wird. In der Haftanstalt findet auch die Verhandlung statt. (SDA/chs)

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