Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstösst nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte. «Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war», verkündete das Gericht in Oslo heute.
Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz ein.
Der Rechtsextremist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. Doch die Berufungsrichter urteilten nun, dass es «keine klaren Anzeichen» dafür gäbe, «dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat».
77 Menschen getötet
Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
Seit dem ersten Verfahren darf Breivik durch ein Gitter statt durch eine Glasscheibe mit seinem Anwalt sprechen. Ausserdem hat er mehr Kontakt zu Gefängnismitarbeitern. Er darf jede Woche Besuch bekommen und hat seit Herbst 2016 auch eine Telefonfreundin.
Im Gefängnis stehen Breivik drei Zellen - insgesamt 31,5 Quadratmeter - zur Verfügung, die unter anderem mit Fernseher, einem Computer ohne Internetzugang und Playstation ausgestattet sind. (SDA)