Die beiden theoretischen Abschnitte des Zahnmedizinstudiums hatte der Student (33) bereits erfolgreich absolviert. Doch 2022 schloss ihn die Universität Marburg in deutschen Bundesland Hessen vom weiteren Studium aus, berichtet der «Focus». Sie sah in dem Studenten eine zu grosse Gefahr für Kommilitonen und spätere Patienten, da der Mann 2012 positiv auf HIV getestet wurde.
Der noch fehlende dritte Teil beinhaltet die klinische Praxis am Uniklinikum Giessen-Marburg. Vor diesem Teil mussten sich alle Studenten einer arbeitsmedizinischen Untersuchung bei der Betriebsärztin unterziehen. Aus rechtlichen Gründen liess der Mann die Frage nach möglichen Infektionskrankheiten zunächst unbeantwortet. Auf Drängen der Betriebsärztin stimmte der Student schliesslich einem HIV-Test zu.
Nachdem das Ergebnis positiv ausgefallen war, berief die Ärztin eine Expertenkommission ein. Diese urteilte nicht nur, dass der Student für ein Jahr vom Studium ausgeschlossen werden muss. Sondern auch, dass er in diesen zwölf Monaten alle 30 Tage einen Test nachweisen müsse, der ihn als nicht ansteckend ausweist. Die Kosten für die Tests musste der Student selbst tragen – jeweils 145 Euro.
Verwaltungsgerichtshof gibt Universität recht
Daraufhin ging er rechtlich gegen die Universität vor. Das Verwaltungsgericht Giessen urteilte, aus infektiologischer Sicht gäbe es keinen Grund für den Ausschluss vom praktischen Teil. Die Universität blieb jedoch bei ihrem Entscheid.
Der Student trug wiederholt vor, bei ihm lege die Universität strengere Massstäbe an, als bei HIV-positiven Chirurgen. Der Fall kam vor den hessischen Verwaltungsgerichtshof. Im Januar 2022 gab er der Universität recht und untersagte weitere Rechtsmittel. (hei)