Genau eine Woche ist es her, dass ein Tötungsdelikt die süddeutsche Gemeinde Illerkirchberg erschütterte: Ein eritreischer Asylbewerber (27) attackierte zwei Mädchen mit einem Messer und tötete dabei Ece S.* (†14). Ihre Mitschülerin (13) wurde schwer verletzt.
Der Messerangriff löste nicht nur grossen Unmut in der Bevölkerung, sondern auch scharfe Kritik an der Kommunalpolitik aus. Es sei bekannt gewesen, dass die Asylbewerber immer mal wieder Mädchen belästigt hätten. Auch eine Woche nach dem Messerangriff kommt das Dorf nicht zur Ruhe. Wie die «Bild» erfuhr, handelt es sich beim Eritreer nicht um den einzigen Kriminellen im Flüchtlingsheim.
Er setzte Mädchen (14) unter Drogen und vergewaltigte sie
Auch der vorbestrafte Afghane Mukthar N.* (29) soll nach Angaben der Zeitung monatelang im Asylheim gewohnt haben. Und das, obwohl er 2019 zusammen mit drei Freunden ein 14-jähriges Mädchen unter Drogen gesetzt und stundenlang vergewaltigt hatte.
Nachdem N.* seine Strafe von zwei Jahren und zwei Monaten abgesessen hatte, sei er im Januar 2022 in Abschiebehaft gelandet. Trotz polizeilicher Warnung vor N. entschied sich das deutsche Bundesinnenministerium aber dafür, den Afghanen nicht abzuschieben.
Stattdessen wurde er im März 2022 wieder in die Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg einquartiert. Bei Claudia Zühlke (44), die seit Jahren im selben Haus wie das Flüchtlingsheim wohnt, stösst das Ganze auf Unverständnis. «Niemand hat uns darüber informiert, niemand schützt uns», so die Nachbarin zur Zeitung.
In den letzten Monaten hätte sie den «puren Horror» erlebt. Ständig sei die Polizei im Haus gewesen. Für Zühlke ist der Fall klar: Ihr zufolge handelt es sich bei einigen der Asylbewerber um «Vergewaltiger».
«Ich habe viele Probleme mit der Polizei»
Mukthar N. habe zudem ständig gelbe Justiz-Post erhalten, so die Nachbarin. Am Tag von Ece S. Beerdigung habe er dann seine Koffer gepackt und sei gegangen.
Die «Bild» erreichte den verurteilten Sexualstraftäter per Telefon: «Ich habe viele Probleme mit der Polizei. Keiner darf wissen, wo ich bin. Hören Sie auf, mich danach zu fragen», so N. Ob er sich nun der Abschiebung entziehen möchte, wollte er nicht preisgeben. (dzc)
* Namen bekannt