Diese Ferien hatte sich eine Österreicherin offensichtlich ganz anders vorgestellt. Weil der Wasserstand des Meers in Grado (I) nicht so perfekt war wie auf den Hochglanz-Bildern im Internet, zog die verärgerte Touristin vor Gericht. Der skurrile Vorwurf: Das Meer sei plötzlich weg gewesen.
Die Frau habe dem Meer meterweit nachlaufen müssen, schreibt heute.at. Im Katalog habe dies ganz anders ausgesehen. Nach ihrer Rückkehr verklagte die aufgebrachte Österreicherin ihren Reiseveranstalter – und blitzte ab.
Reiserechtlich alles in Ordnung
Es sei bekannt, dass Ebbe und Flut in Grado recht ausgeprägt seien, erklärte ein Rechtsanwalt gegenüber dem Nachrichtenportal. Man müsse sich also darauf einstellen, dass der Wasserstand niedriger ausfällt als im Katalog dargestellt. Das sah auch das Gericht so. Rechtlich gab es für die Frau also nichts zu holen – vor allem im Nachhinein nicht.
Feriengäste würden oft Rückerstattungen erwarten, wenn das Aufgefundene nicht ihren Erwartungen entspricht. In Wirklichkeit würden aber meistens nur fünf Prozent des Preises zurückerstattet, führt der Jurist weiter aus. Er rät, bei allfälligen tatsächlichen Mängeln Fotos zu machen, um den Fall zu dokumentieren. Die Reiseveranstalter sollten darauf achten, dass die abgebildeten Darstellungen tatsächlich der Realität entsprechen.
Die Gesamtanzahl an juristischen Prozessen würde in der Reisebranche sinken, erklärt der Anwalt: «Die Rechtsabteilungen werden immer besser und es werden aussergerichtliche Vereinbarungen getroffen». (ene)