Dass Lieferanten oft unter erheblichem Zeitdruck stehen, ist bekannt. Wie eilig sie es wirklich haben, zeigt ein Fall aus Grossbritannien. Dort war es einem Lieferanten offenbar besonders wichtig, seinen Kunden das Essen warm vor die Tür zu bringen. Wie britische Medien berichten, wurde Bilal Abdullah (25) stolze 68-mal geblitzt. Oder besser gesagt: seine zwei Töffs.
Ob Abdullah selbst am Steuer sass, bleibt nämlich unklar. Bei den von den Blitzern registrierten Fahrzeugen handelt es sich um einen roten Honda-Töff und einen blauen Yamaha-Töff. Beide waren auf Abdullahs Namen gemeldet.
An einem Tag fünfmal geblitzt
Medienberichten zufolge wurde auf den Fahrzeugen zwischen dem 20. März und dem 14. Juli des vergangenen Jahres fast täglich zu fest aufs Gaspedal gedrückt. Oft wurden sie an einem Tag gleich mehrfach geblitzt. Sass Abdullah auf dem Töff, dann hatte er es am 12. Mai wohl besonders eilig: Er wurde fünfmal beim Rasen erwischt. Am Vortag waren es vier Male.
Auch in der Schweiz wird gerast
Meist wurden Abdullahs Töffs abends von den Radarsystemen abgelichtet. Unterwegs waren sie auf Hauptstrassen in Brighton und Hove, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Meilen pro Stunde (circa 48 km/h) gilt. Registriert wurden sie dort allerdings mit Geschwindigkeiten von 36 bis 51 Meilen pro Stunde. Das entspricht rund 57 bis 82 km/h.
Gericht kann nicht beweisen, wer am Lenker sass
Da Abdullahs Fahrzeuge ständig geblitzt wurden, versuchte die Polizei mehrfach, ihn zu kontaktieren. Dabei verwendeten sie eine Ibis-Hoteladresse in Romford, über die Abdullah die Fahrzeuge gemeldet hatte. Sie forderten ihn auf, mitzuteilen, wer auf dem Motorrad sass.
Abdullah reagierte jedoch auf keinen der Briefe und wurde vor Gericht geladen. Auch dort liess sich der 25-Jährige nicht blicken. Weil nicht nachgewiesen werden konnte, wer am Lenker sass, konnte Abdullah somit nicht für die Rasereien belangt werden. Straffrei blieb er aber nicht.
Abdullah kassiert 408 Strafpunkte
Da er den Behörden nicht die angeforderten Informationen übermittelte, sprach das Gericht Abdullah am 14. Dezember für jedes Vergehen sechs Strafpunkte zu. Insgesamt bekam er 408 Punkte auf seinen Lernführerschein. Zur Verdeutlichung: In Grossbritannien muss der Fahrausweis bereits ab 12 Strafpunkten abgegeben werden.
Zudem wurde Abdullah zu einem zweijährigen Fahrverbot sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Pfund verurteilt. Hinzu kommen eine Opferzulage und Gerichtskosten. Insgesamt muss der Lieferant 1844 Pfund blechen – umgerechnet sind das rund 2000 Franken. (mrs)