Er bewahrte sie in der Badewanne auf – und kassierte weiter ihre Rente
Deutscher (54) schweisste tote Mutter in Folie ein

Der Deutsche Oliver H. hat die Leiche seiner Mutter in Plastik eingeschweisst. Laut eigener Aussage aus Verzweiflung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm allerdings Betrug vor.
Publiziert: 16.02.2023 um 17:38 Uhr
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Aktualisiert: 17.02.2023 um 10:55 Uhr
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Gräuel-Fall in Deutschland: Ein Mann aus Sachsen lagerte seine tote Mutter in der Badewanne. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Die Szenen klingen wie aus einem Film. Der deutsche Hartz-IV-Empfänger Oliver H.* (54) hat seine tote Mutter Erika H.* (†77) in einen Plastikbeutel eingeschweisst – und in der Badewanne der gemeinsamen Wohnung gelagert. So kassierte der Mann aus Sachsen über 20'000 Euro Rente.

Jetzt steht er wegen Betrugs vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, nach dem Tod seiner Mutter unrechtmässig 11'481 Euro Rente, 8001 Euro Knappschaft und 2035 Euro Zusatzversorgung kassiert zu haben.

Oliver H. hat allerdings eine andere Erklärung für die Geschehnisse. Seine Aussage bei der Polizei: Mutti, seit längerem krank, sei im November 2019 beim Baden in der Wohnung gestorben. Das schreibt die deutsche «Bild».

Die Schlauchfolie kaufte er im Baumarkt

Weil er verzweifelt gewesen sei, habe er die Leiche in eine Schlauchfolie aus dem Baumarkt gesteckt und vakuumiert. Das zugeschweisste Bündel habe er auf einem Schrank verstaut.

Der Anklage zufolge war Erika H. aber schon länger tot: Sie soll bereits im Mai 2019 verstorben sein. Ihre Freundin Gudrun K. (70) meldete sie im Juni als vermisst. Die Polizei durchsuchte daraufhin sogar die Wohnung mit einem Leichenspürhund – allerdings ohne Erfolg.

Zu gross wurde der Druck offenbar für Sohn Oliver H. im Januar 2020. Er zeigte den Leichnam, den er mittlerweile in der Badewanne verstaute, einem Mitarbeiter des kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts. Die Kriminalpolizei rückte aus.

Der Verteidiger von Oliver H. vor Gericht: «Mein Mandant ist kein Abzocker. Der arme Mann wusste nur nicht, wie er die Beerdigungskosten zahlen sollte.» (tva)

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