In Deutschland ist eine Autofahrerin auf einer Autobahn bei Köln von einer Lärmschutzwand erschlagen worden. Gut zwei Jahre später wurde nun Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben worden. Das teilte ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Freitag mit.
Einem Mitarbeiter der damaligen Baufirma werde Totschlag durch Unterlassen und Baugefährdung vorgeworfen. Zwei Mitarbeitern des Landesbetriebs Strassenbau Nordrhein-Westfalen wird zudem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Regelwidrige Konstruktion
Im November 2020 hatte sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte der Lärmschutzwand an der A3 gelöst und die 66 Jahre alte Autofahrerin in ihrem Wagen erschlagen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst gegen 17 Verdächtige ermittelt, aber gegen 13 das Verfahren mangels ausreichenden Tatverdachts eingestellt. Ein weiterer Verdächtiger ist zwischenzeitlich gestorben.
Die Ursache soll Pfusch am Bau gewesen sein. Die Befestigung der Lärmschutzwand soll weder der ursprünglich geplanten Konstruktion, noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen haben. Ermittler hatten in der Sache eine Baufirma in Ibbenbüren und den landeseigenen Betrieb Strassenbau NRW in Gelsenkirchen durchsucht.
Der Landesbetrieb Strassen NRW hatte kurz nach dem Unglück mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen. Bei der regelwidrigen Konstruktion habe eine angeschweisste Schraube die Zugkräfte des tonnenschweren Teils aus Stahlbeton auf Dauer nicht getragen. In den Monaten nach dem Unfall waren die Schallschutzwände an der Autobahn jeweils mit zwei Stahlhaken versehen und dadurch neu gesichert worden. (SDA)