Nato-Chef zu «Explosionen» in Polen
«Die Nato beobachtet die Situation, stimmt sich eng ab»

Der Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg warnt vor voreiligen Schlüssen. Er wolle erst alle Fakten zu Polen feststellen und spricht nach einem Telefonat mit Polens Präsident von «Explosion».
Publiziert: 15.11.2022 um 23:08 Uhr
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Aktualisiert: 16.11.2022 um 07:38 Uhr
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Der Nato-Chef Jens Stoltenberg äussert sich zu den «Explosionen» in Polen.
Foto: IMAGO/ZUMA Wire

Auch Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg (63) hat sich nun nach den Berichten über Raketeneinschläge in Polen geäussert. Er hat vor voreiligen Reaktionen gewarnt: «Wichtig ist, dass alle Tatsachen festgestellt werden.» Das schrieb Stoltenberg am Dienstag nach einem Telefonat mit dem polnischen Präsidenten Andrzej Duda auf Twitter.

«Die Nato beobachtet die Situation, und die Bündnispartner stimmen sich eng ab», betonte Stoltenberg. Der Bündnis-Generalsekretär sprach weder von Raketen noch von Russland, sondern vielmehr von einer «Explosion in Polen». Auf die Forderung des ukrainischen Aussenministers Dmytro Kuleba (41) nach einem «sofortigen» Nato-Gipfel ging Stoltenberg nicht ein.

Diese Aufnahmen entstanden kurz nach dem Raketeneinschlag
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Video aufgetaucht:Diese Aufnahmen entstanden kurz nach dem Raketeneinschlag

Keine Entscheidung gefallen

Das Nato-Mitglied Polen versetzte inzwischen Einheiten seiner Armee in erhöhte Bereitschaft. Nach Angaben aus dem Bündnis könnte sich die Regierung in Warschau theoretisch auf Artikel 4 des Nordatlantik-Vertrags berufen und eine Aussprache der 30 Verbündeten verlangen. Eine solche Entscheidung sei aber noch nicht gefallen, hiess es in Brüssel.

Polen wird die Nato wohl um Konsultationen nach Artikel 4 über die Explosionen bitten. Das Treffen wird wahrscheinlich schon am Mittwochmorgen stattfinden.

Das steht in Artikel 4

In Artikel 4 sichern sich die Nato-Staaten «Konsultationen» in allen Fällen zu, in denen ein Mitglied «seine territoriale Integrität, politische Unabhängigkeit oder Sicherheit» gefährdet sieht. Daraus gehen aber nicht zwingend gemeinsame Schritte hervor.

Artikel 4 ist deutlich weniger weitreichend als der in Artikel 5 geregelte Bündnisfall. Dieser sieht bei einem «bewaffneten Angriff» auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten eine kollektive Antwort vor. Artikel 5 wurde in der 73-jährigen Nato-Geschichte nur ein einziges Mal von einem Mitgliedsland bemüht: Von den USA nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. (AFP/euc)

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