Als die Zahlen der Corona-Infizierten im Frühjahr 2020 stiegen, schauten viele Länder auf die Intensivstationen. Oberstes Ziel: Jeder sollte behandelt werden können. Eine Überbelastung der Spitäler sollte verhindert werden. Daher wurden verschiedene Massnahmen ergriffen. Darunter der Lockdown. So gut wie alles wurde dichtgemacht. Gleiches Spiel im Herbst, als die Corona-Zahlen nach dem Sommer wieder in die Höhe schnellten. Zur Orientierung wurden jeweils die freien Intensivbetten herangezogen.
Und nun das: Die Spitäler in Deutschland sollen gezielt falsche Angaben gemacht haben. Es wurden weniger freie Betten angegeben, als tatsächlich vorhanden. Dies geht aus einem neuen Bericht des Bundesrechnungshofes hervor, wie die «Bild» berichtet.
Aber warum sollten die Spitäler das überhaupt tun? Ganz einfach: Mit den Falschmeldungen wurde abkassiert und zwar in Form von Ausgleichszahlungen durch den Staat. Dank einer neuen Regelung.
Spitäler bekommen seit November 2020 eine Ausgleichszahlung, wenn die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis bei 75 Prozent liegt und die Inzidenz über 50 ist. Gemeldet wurden die manipulierten Zahlen dem Intensivmedizinerverband DIVI, der wiederum die deutschlandweite Übersicht veröffentlichte. Diese Zahlen dienten dann schliesslich der Regierung als Grundlage, um über die Corona-Massnahmen zu entscheiden.
Bundesregierung wusste offenbar vom Betten-Bschiss
Die Spitäler sacken die Ausgleichszahlungen übrigens nicht direkt ein. Die Gelder fliessen vom Bund an die Länder und danach an die Regionen. Erst dann kommen die Zahlungen auch bei den Spitälern an.
Und offenbar wussten das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundesregierung über den Betten-Bschiss Bescheid. Bereits am 11. Januar 2011 soll das RKI in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium den Verdacht geäussert haben, dass die Spitäler falsche Angaben über die Auslastung der Intensivbetten machten. Damit sei die Übersicht der freien Betten auch nicht mehr geeignet, um die Corona-Situation zu bewerten. Doch genau das tat die Regierung weiterhin. Massnahmen wie die Bundesnotbremse wurden unter anderem damit begründet, dass die Spitäler am Anschlag seien.
Immerhin: Anfang 2021 wurde die Regelung mit den Ausgleichszahlungen entschärft und nicht mehr von den Zahlen des Intensivmedizinerverbandes DIVI abhängig gemacht. «Bei auffälligen Korrekturbitten sollten Änderungen unterbleiben und die Krankenhäuser bzw. Länder zur Begründung aufgefordert werden», zitiert die «Bild» aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes. (jmh)