Geliebte stirbt an Überdosis – jetzt redet der Kokspenis-Arzt
«Die Frauen haben wissentlich mitgemacht!»

Andreas N. machte Frauen mit Kokain gefügig. Seine Geliebte Yvonne M. starb nach Oralsex an einer Überdosis - der Chefarzt hatte die Droge unter seiner Penisvorhaut versteckt. Jetzt klagen die Hinterbliebenen, doch der Täter sieht sich als Unschuldiger.
Publiziert: 01.02.2021 um 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2021 um 11:58 Uhr
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Andreas N. machte Frauen gefügig, in dem er ihnen Kokain verabreichte. Sie wussten davon nichts.
Foto: zVg

Er platzierte Kokain unter seiner Penisvorhaut und machte seine Geliebte Yvonne M. (†38) gefügig für Oralsex und Geschlechtsverkehr. Was Andreas N. (42) nicht kommen sah: Die Frau stirbt wenig später an einer Überdosis.

Eine Masche, die er noch bei neun anderen Frauen zwischen September 2015 und Februar 2018 angewandt hatte. Dabei streute N. das Kokain auf seinen Penis bei Vaginal-, Oral- und Analsex. Manchen Frauen kippte er das weisse Pulver gar direkt ins Champagnerglas. Diese wussten nichts von den Drogen.

Die ungewollten Drogenräusche ging an seinen Opfern nicht spurlos vorbei. Eine Frau baute zwei Autounfälle, eine andere wurde bewusstlos und bekam Nervenzuckungen. Yvonne M. kämpfte nach dem Oralsex mit Atemnot und starb kurze Zeit später.

«Habe einen besonderen Kick gesucht»

Dafür sitzt Andreas N. (42), ehemaliger Chefarzt für plastische Chirurgie, nun seit 2019 in einem Hochsicherheitsgefängnis in Sachsen-Anhalt. Und will jetzt plötzlich reden.

Grund: In einem Zivilprozess fordern Angehörige ein Hinterbliebenengeld in Höhe von jeweils 10'000 Euro sowie die Erstattung der Beerdigungskosten in Höhe von 8550 Euro. N. will das aber nicht zahlen – er ist davon überzeugt, unschuldig zu sein. Wenn er jetzt sein Schweigen bricht, glaubt er, könnte ihm das im Prozess helfen.

Gegenüber der «Bild» sagt N: «Ja, es gab die Drogen. Aber ich habe keine der Frauen ohne ihr Wissen unter Drogen gesetzt». Und gibt den Frauen perfid eine Mitschuld. «Ich habe den besonderen Kick gesucht, und sie haben mitgemacht.» Seine Geliebte Yvonne M. sei sogar erfahren mit Kokain gewesen, behauptet N. weiter.

N. will nicht mehr der Schuldige sein

Er möchte daher beweisen, dass er nicht in «strafrechtlicher Hinsicht» Schuld am Tod von Yvonne M. sei. Dieser Zug dürfte aber längst abgefahren sein – denn seine Revision hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil gegen den Chefarzt. Beim Zivilprozess geht es nur noch um Geld – und nicht mehr um die Frage der Schuld. (fr)

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