Asylbewerber in Horgen ZH verurteilt
Studentin (21) vergewaltigt und bestohlen

So hatte sich die griechische Touristin Alexandra (21) ihre Schweizer-Ferien nicht vorgestellt. Nach einem spontanen Erotikabenteuer mitten in Zürich, traf sie kurze Zeit später auf einen Sextäter, einen abgewiesenen Asylbewerber (25).
Publiziert: 06.06.2018 um 13:03 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:10 Uhr
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Beim Bahnhof Langnau-Gattikon wurde Alexandra S. (21) von Mohammad H. (25) vergewaltigt.
Foto: Claudio Meier
Viktor Dammann

Nach Sex im Freien mitten in Zürich fuhr die Griechin Alexandra S. am 16. August 2017 mit der S-Bahn von Zürich nach Langnau am Albis ZH. Dort wurde sie dann vom abgewiesenen Asylbewerber Mohammad H.* (25) brutal vergewaltigt.

Alexandra S. und ihr Peiniger trafen sich vor der Tat im Zug von Zürich nach Langnau. Die Überwachungskamera zeigte, dass sich die junge Frau mit dem Zentralafrikaner unterhalten hatte.

«Er wollte, dass ich mit ihm aussteige», schilderte S. gestern vor dem Bezirksgericht Horgen ZH den Vorfall in dieser Sommernacht. «Ich sagte, nein.» Als sie in Langnau ausgesteigen ist, folgte ihr H. Der abgewiesene Asylbewerber ist mit seiner Frau und seinen zwei Kindern im Durchgangszentrum Adliswil ZH untergebracht.

Am Schluss noch Rucksack gestohlen

Am Ende der menschenleeren Bahnhofunterführung wurde Alexandra von Mohammad H. gepackt und auf eine Treppe geworfen. «Als ich um Hilfe schreien wollte, hat er mir seine Hand auf den Mund gedrückt», so S. vor Gericht. Danach wurde sie im strömenden Regen brutal vergewaltigt. Am Schluss entwendete H. auch noch den Rucksack mit dem iPhone seines Opfer und machte sich davon.

Mohammad H. wurde wegen Vergewaltigung verurteilt.
Foto: Facebook

In seiner Befragung durch Gerichtspräsident Reto Nadig bestritt H. gestern die Vergewaltigung vehement. «Sex hab ich mit ihr gehabt. Ich weiss nicht wieso und schäme mich vor mir selbst.» Weitere Aussagen zum Tatgeschehen wollte er aber nicht mehr machen.

Eine Stunde vor der Vergewaltigung hatte das Opfer «Spontan-Sex»

Umso mehr plädierte sein Anwalt David Gibor: Er führte unter anderem ins Feld, die Studentin habe nur eine Stunde vor der behaupteten Vergewaltigung in der Nähe der Rimini-Bar in Zürich Sex mit einem flüchtigen Bekannten gehabt. Die Umstände, die dazu geführt hatten, wurden beim Prozess jedoch nicht näher ausgeführt. 

H. behauptete, keine Lust auf Sex gehabt zu haben

Anfänglich hatte Mohammad H. jede sexuelle Handlung bestritten. Er habe keine Lust auf Sex gehabt an diesem Abend und bezeichnete die 21-jährige als eine alte Frau mit grauen Haaren. Erst als ihm die positive DNA-Analyse vorgehalten worden war, gab er «einvernehmlichen» Geschlechtsverkehr zu.

Laut H. habe Alexandra S. im Zug von ihm Kokain verlangt. Falls er kein Geld dafür wolle, könne er auch Sex haben. «Ich sagte ihr, dass ich keines hätte. Ich habe noch nie Kokain in der Hand gehabt», beteuerte H.

In einer früheren Einvernahme behauptete er zudem, die Frau sei ihm nachgelaufen und habe ihn auf der Treppe belästigt. Weshalb es trotzdem zu Sex gekommen war, konnte H. indes nicht plausibel erklären.

49 Monate Gefängnis

Das Gericht glaubte denn auch vollumfänglich der Version von Alexandra S. «Der Beschuldigte hat sich immer wieder in Widersprüche verwickelt», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Dienstag. «Sex gegen Kokain ist nicht glaubwürdig». Auf den von Anwalt Gibor benannten «Spontan-Sex» und die angebliche Verfahrensfehler, ging das Gericht gar nicht ein.

Mohammad S. wurde zu 49 Monate Knast und 9 Jahre Landesverweisung wegen Vergewaltigung und Diebstahl verurteilt. Zudem muss er 12'000 Franken Genugtuung an Alexandra S. zahlen. Einen Teil wird wohl die Opferhilfe übernehmen müssen. Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.

* Namen geändert

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