Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Das musst du über das neue Gesetz wissen

Das lange diskutierte Cannabisgesetz ist am 1. April 2024 in Deutschland in Kraft getreten. Damit ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland nun offiziell erlaubt. Doch es gibt Einschränkungen, die man kennen sollte.
Publiziert: 03.04.2024 um 13:02 Uhr
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Aktualisiert: 03.04.2024 um 13:27 Uhr
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Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal.
Foto: DUKAS

Cannabis ist legal — zumindest in Deutschland. Aufgrund des steigenden Cannabiskonsums hat die Bundesregierung eine Überarbeitung der Drogenpolitik eingeleitet, heisst es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel sei es, den illegalen Cannabismarkt einzudämmen, die Qualität zu kontrollieren sowie Aufklärung und Prävention zu stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehe dabei im Mittelpunkt. Doch es gibt nach wie vor einige Dinge zu beachten. Hier das Wichtigste im Überblick.

Wer darf konsumieren?

Wer ab April 2024 in Deutschland Gras konsumieren will, muss zunächst 18 Jahre alt sein. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit mitführen und bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren, wie die Bundesregierung informiert. Für Minderjährige bleibt der Besitz und der Konsum von Cannabis weiterhin verboten.

Woher bekommt man Cannabis?

Es wird keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Stattdessen muss man Mitglied in einem sogenannten Cannabis Social Club (CSC) mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern werden. Diese Clubs dürfen Cannabis anbauen und ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung stellen.

Die Weitergabe und der Verkauf an Jugendliche und Erwachsene sind verboten. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren mit einer Mitgliedschaft ist die Abgabemenge zudem auf 30 Gramm begrenzt, wobei der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen darf.

Wie viel darf selbst angebaut werden?

Auch selbst anbauen ist neu erlaubt. Erwachsene dürfen maximal drei Pflanzen zu Hause haben. Wer Kinder im Haus hat, muss die Pflanzen allerdings durch geeignete Massnahmen schützen. 

Der Handel mit Cannabis und der Anbau in einem Kleingarten ist nach wie vor verboten. Samen oder Stecklinge können in einem CSC gekauft werden, wofür man nicht Mitglied sein muss. Ab Juli 2024 dürfen sieben Samen pro Monat erworben werden. 

Darf überall konsumiert werden?

In der Anwesenheit von Jugendlichen ist der Konsum verboten. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr darf Cannabis ausserdem nicht in Fussgängerzonen konsumiert werden. Auch in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten ist es untersagt.

Autofahrer sollten beim Cannabiskonsum ebenfalls vorsichtig sein. Im Strassenverkehr liegt der Grenzwert nach wie vor bei 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blutserum. Wer mehr im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wie sieht es mit (früheren) Straftaten aus?

Wer mehr als 60 Gramm besitzt, begeht auch trotz Cannabisgesetz eine Straftat, die mit hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis geahndet werden kann. Auch die Einfuhr von Cannabis über die Grenze ist nach wie vor gesetzlich verboten.

In anderen Punkten bringt das neue Gesetz allerdings jetzt schon Veränderung in Sachen Strafregister mit sich: Strafen, die noch nicht vollständig verbüsst oder bezahlt sind, werden aufgehoben. Vorausgesetzt, sie sind nach neuem Recht nicht mehr strafbar. (Spot On/mgf)

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