Der Bundestag hat in Deutschland die kontrollierte Freigabe von Cannabis beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen ab 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige für den Eigenkonsum legal werden, wie ein am Freitag angenommenes Gesetz der Ampel-Koalition vorsieht.
Dafür stimmten 407 Abgeordnete, mit Nein 226 Abgeordnete, es gab vier Enthaltungen. Das Gesetz kommt abschliessend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.
Verbot im Umfeld von Schulen
Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wurde bis zuletzt äusserst kontrovers diskutiert. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.
Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. (SDA)