Grünes Licht für Gras
Cannabis für Erwachsene in Deutschland jetzt legal

Ab heute ist Cannabis in Deutschland legal! Erwachsene dürfen das Rauschmittel nun besitzen und konsumieren.
Publiziert: 01.04.2024 um 00:19 Uhr
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Aktualisiert: 01.04.2024 um 08:23 Uhr
In Deutschland ist der Besitz von geringen Mengen an Cannabis und der Konsum ab 1. April legal. Die Kriminalisierung des Rauschmittels, so die deutsche Regierung, sei gescheitert.
Foto: DUKAS

Seit Mitternacht ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter Auflagen legal. Zum 1. April trat das entsprechende Cannabis-Gesetz in Kraft, das die Ampel-Koalition gegen grosse Widerstände von Oppositionsparteien, aus den Bundesländern und Verbänden aus Medizin, Justiz und Polizei durchgesetzt hatte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61) verteidigte den Schritt erneut. «Heute beenden wir eine gescheiterte Verbotspolitik», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das sei eine historische Chance. «Ab jetzt kombinieren wir eine echte Alternative zum Schwarzmarkt mit besserem Kinder- und Jugendschutz. So wie bisher konnte es nicht weitergehen», fügte der Minister hinzu.

Verbot wirkte kaum

Die Regierung argumentiert, dass der Cannabis-Konsum trotz Verbots zugenommen habe, der Schwarzmarkt wachse und Cannabis, das dort bezogen werde, mit erhöhten Gesundheitsrisiken verbunden sein könne. Der Wirkstoffgehalt sei dabei unbekannt, und es könnten giftige Beimengungen und Verunreinigungen enthalten sein.

Nun wird in einem ersten Schritt zunächst der Besitz, private Anbau und Konsum bestimmter Mengen Cannabis für Erwachsene erlaubt. Ab Juli sollen in einem zweiten Schritt sogenannte Anbauvereine staatlich kontrolliert und unter strengen Auflagen Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Gleichzeitig sieht das Gesetz Massnahmen zur Suchtprävention vor.

Öffentliches Kiffen mit Grenzen

Mit Inkrafttreten verschwindet Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Menschen, die älter als 18 sind, dürfen jetzt in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm der Droge mit sich führen, zu Hause sind maximal 50 Gramm erlaubt. Ausserdem ist es gestattet, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause zu haben. In der Öffentlichkeit darf gekifft werden, aber nicht in der Nähe von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen und am Tag auch nicht in Fussgängerzonen.

Verstösse können mit empfindlichen Bussgeldern geahndet werden. Die Weitergabe der Droge – mit Ausnahme im Rahmen der Vereine – bleibt strafbar, besonders bei Weitergabe an Minderjährige droht Gefängnis. Für Jugendliche unter 18 bleibt Cannabis verboten. (SDA)

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