Der Wecker klingelt schon vor Sonnenaufgang, und das in den Ferien. Bereits vor dem Frühstück stürmen Dutzende Personen hinaus und werfen ihre Badetücher auf die begehrtesten Liegen am Strand oder Pool.
Ein verärgerter Feriengast ist jetzt gerichtlich gegen dieses Problem vorgegangen – und bekam teilweise recht. Der Griechenland-Reisende bekam vom Amtsgericht Hannover eine Teilrückerstattung zugesprochen, da er die Liegestühle während seiner Ferien fast nicht nutzen konnte. Also klagte er gegen den Reiseanbieter, berichtet «Focus».
Personal ist nicht eingeschritten
Die Familie aus dem Bundesland Sachsen erhielt insgesamt 322,77 Euro zurück, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte. Die Gesamtkosten für die Pauschalreise nach Rhodos lagen bei 5260 Euro.
Der Richter begründete den Entscheid laut «Focus» damit, dass eine Pauschalreise als mangelhaft betrachtet werden kann, wenn der Reiseveranstalter entweder nur wenige Pool-Liegen in einer Hotelanlage zur Verfügung stellt oder nicht gegen das Reservieren von Liegen für längere Zeiträume ohne tatsächliche Nutzung einschreitet.
Der Kläger hatte dies beim Veranstalter mehrfach beanstandet, während dieser nach Angaben des Gerichts eher von einem friedlichen Wettbewerb um die begehrten Poolplätze sprach. Das Gericht entschied sich für eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Tagesreisepreises ab der ersten Beanstandung des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ene)