6000 Kalorien
Todeskandidat bestellt in den USA Mega-Henkersmahlzeit

Bevor John Grant (†60) am Donnerstag per Giftspritze in den USA hingerichtet wurde, bestellte er eine riesige Henkersmahlzeit. Er gönnte sich aufs Mal über 6000 Kalorien.
Publiziert: 29.10.2021 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 29.10.2021 um 14:22 Uhr
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John Grant (†60) wurde am Donnerstag wegen Mordes in den USA hingerichtet.
Foto: keystone-sda.ch

Seit Jahren sass John Grant (†60) im Todestrakt im US-Bundesstaat Oklahoma und wartete auf seine Hinrichtung. Der Afroamerikaner war 1999 wegen Mordes an einer Mitarbeiterin einer Gefängnis-Cafeteria zum Tode verurteilt worden. Die Tat hatte er als Insasse begangen. Ursprünglich sass er wegen Raubes und dem illegalen Besitz von Waffen im Knast.

Am Donnerstag wurde der 60-Jährige schliesslich per Giftspritze getötet. Es war die erste Hinrichtung seit sechs Jahren in Oklahoma. Zuvor durfte sich der Todgeweihte noch eine letzte Mahlzeit bestellen. Und Grant hatte offenbar viel Appetit. Seine Henkersmahlzeit hatte es in sich, wie US-Medien berichten.

Er orderte zwei Cheeseburger mit Speck, eine grosse Packung Chips Geschmacksrichtung Barbecue, zwei Liter Glacé mit den Sorten Schokolade, Vanille und Erdbeere und eine grosse Packung Erdnussbutter-Guetsli der Marke «Nutter Butter». Zum Trinken gab es zwei Liter der Zimtbrause «Mr. Pibb». Alles aufs Mal. Keine leichte Mahlzeit. Das Menü kommt auf über 6000 Kilokalorien.

Grundsätzlich dürfen die Häftlinge bestellen, was sie wollen. Die Henkersmahlzeit darf aber nicht mehr als 25 US-Dollar kosten – umgerechnet 22 Franken.

Chickenwings, Steak oder auch nur Minzeis mit Schokostückchen

Nicht nur Grant bestellte eine üppige Henkersmahlzeit. So verdrückte zum Beispiel der Serienmörder John Wayne Gacy (1942–1994), auch bekannt als «Killer-Clown», einen Eimer von Kentucky Fried Chicken, Pommes, frittierte Crevetten und Erdbeeren.

Auch Ted Bundy (1946–1989) langte vor seiner Hinrichtung zu. Der Serienkiller bekam ein Steak, Eier, Kartoffelpuffer, Toast mit Butter und Konfitüre aufgetischt. Dazu Milch und ein Glas Orangensaft.

Ganz anders etwa Timothy McVeigh (1968–2001), der mit einem Bombenanschlag 168 Menschen tötete. Vor seiner Hinrichtung bestellte er knapp einen Liter Glacé. Geschmacksrichtung. Minze mit Schokostückchen. Der Mörder Donnie Edward Johnson (1951–2019) verzichtete dagegen komplett auf ein letztes Menü und rief dazu auf, Essen für Obdachlose zu spenden.

Hinrichtung mit Giftspritze in der Kritik

Die Hinrichtung von Grant sorgt in den USA für mächtig Wirbel. Nicht wegen seiner Henkersmahlzeit. Der Grund: Er starb einen qualvollen Tod. Der Verurteilte erbrach sich und erlitt Krämpfe, bevor sein Herz aufhörte zu schlagen, wie Zeugen berichteten.

Er habe sich übergeben und etwa zwei Dutzend Mal am ganzen Körper gezuckt, bevor er für tot erklärt wurde, berichteten der Hinrichtung beiwohnende Journalisten danach auf einer Pressekonferenz. Die zuständige Behörde will davon nichts wissen. «Die Hinrichtung von Insasse Grant wurde in Übereinstimmung mit den Protokollen der Strafvollzugsbehörde und ohne Komplikationen durchgeführt», erklärte ein Behördensprecher.

Grants Anwälte hatten argumentiert, dass die Verwendung des Beruhigungsmittels Midazolam eine grausame und ungewöhnliche Bestrafung darstelle. Midazolam wurde als möglicher Faktor bei einer Reihe von Vorfällen bei Hinrichtungen in Oklahoma identifiziert. Der letzte ereignete sich im Jahr 2015, daraufhin waren Hinrichtungen in dem Bundesstaat ausgesetzt worden.

Klage wird nächstes Jahr vor Gericht verhandelt

Damals war es nämlich zu einer Reihe von schweren Vorfällen bei Hinrichtungen gekommen, die Fragen über den in der Giftspritze befindlichen Medikamentencocktail aufwarfen: Im April 2014 war der verurteilte Mörder Clayton Lockett erst 40 Minuten nach Verabreichung der Giftspritze gestorben, nachdem ein Medikament in das Muskelgewebe statt in den Blutkreislauf injiziert worden war.

Eine Klage gegen die Hinrichtungen per Giftspritze in Oklahoma soll ab Februar 2022 vor Gericht verhandelt werden. Ein Berufungsgericht hatte alle Hinrichtungen bis zu einer Entscheidung in diesem Fall ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft des Bundesstaates wandte sich daraufhin an den Obersten Gerichtshof und beantragte erfolgreich die Aufhebung der Aussetzung. (jmh/AFP/SDA)

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