1,1 Milliarden Franken!
Ex-Freund muss Mega-Busse für Racheporno zahlen

Ein wegweisendes Urteil: Wegen der Verbreitung von intimen Bildern und Videos seiner Ex-Freundin im Netz wird ein Texaner zu einer Milliarden-Strafe verurteilt. Er hatte unter anderem den Arbeitgeber seiner Ex-Freundin auf den Bildern markiert.
Publiziert: 17.08.2023 um 16:06 Uhr
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Aktualisiert: 18.08.2023 um 09:49 Uhr
Ein Kampagnenbild der Pro Juventute warnt vor Sexting, das zu Rachepornos führen kann.
Foto: Pro Juventute

Die Klage einer Texanerin hat zu einem wegweisenden Urteil geführt: Umgerechnet 1,1 Milliarden Franken Abfindung spricht ein Gericht in Harris County ihr zu, da ihr Ex-Freund ohne ihre Zustimmung intime Fotos und Videos von ihr ins Netz gestellt hat. Das tat er, um sie blosszustellen, zu belästigen, zu demütigen, zu quälen, öffentlich zu beschämen und blosszustellen, so das Urteil gemäss dem US-amerikanischen Newsportal CBS.

Ihr Ex-Freund, mit dem sie von 2016 bis 2021 zusammen war, begann gemäss Gerichtsunterlagen bald nach der Trennung damit, das intime Material, das vor Gericht unter dem Begriff Racheporno zusammengefasst wurde, ins Internet zu stellen.

Er markierte auf den Bildern in den sozialen Medien auch ihren Arbeitgeber und ihr Fitnessstudio und schickte Dropbox-Links der Bilder an Familien und Freunde seiner Ex-Freundin. Die Bilder waren im Einvernehmen während der Beziehung entstanden.

«Nationale Epidemie»

Darüber hinaus erwähnt die Klageschrift, dass sich der Angeklagte nach der Beziehung in die Sicherheitsanlage im Haus der Mutter der Klägerin gehackt hatte, um seine Ex-Freundin auszuspionieren. Zudem soll er ihr Konto genutzt haben, um seine Rechnungen zu bezahlen. Hinzu kamen belästigende Anrufe und Nachrichten.

In einer der letzten Nachrichten, die sie von ihm erhielt, stand: «Du wirst dein Leben lang versuchen, deine Bilder aus dem Internet zu entfernen, und scheitern. Jeder, den du kennst, wird davon mitbekommen und die Bilder anschauen.»

Der Anwalt der Klägerin bezeichnet Rachepornos in einem Statement als «nationale Epidemie». Eine amerikanische Studie von 2020 legt nahe, dass eine von zwölf Personen schon Erfahrung damit hat, dass intime Bilder ohne Zustimmung im Netz landeten.

Schweiz will Gefängnisstrafen für Verbreitung von Rachepornos einführen

Das Gericht ist mit seinem Urteil sogar über die Forderung des Anwalts der Klägerin hinausgegangen. Er hatte insgesamt rund 890 Millionen Franken Schadensersatz gefordert, das Gericht hat damit die Erwartungen übertroffen.

Der Gerichtsfall ist ein symbolischer Sieg für Opfer von Racheporno», schreibt der Anwalt der Klägerin. Laut «New York Times» geht er jedoch nicht davon aus, dass der Beschuldigte die volle Summe zahlen würde. Doch das Urteil soll auch eine Warnung sein, solche Bilder gar nicht erst online zu stellen.

Bei bildbasiertem sexuellen Missbrauch, wie es in Fachsprache heisst, handelt es sich um eine Mischung aus häuslicher Gewalt, psychischem und sexuellem Missbrauch. In beinahe alle US-Staaten gibt es Gesetze, die das verbieten. In Frankreich droht Tätern sogar die Haftstrafe. Die Schweiz will mit der aktuell stattfindenden Änderung des Sexualstrafrechts auch Gefängnisstrafen einführen. (dru)

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