Islamistische Propagada verbreiten, Drogenlieferungen organisieren, den nächsten Einbruch planen. Solchen kriminellen Machenschaften kommen die Schweizer Strafbehörden oft durch das Verfolgen verdächtiger Handynummern auf die Schliche. Denn dank der Aufnahmepflicht der Personalien bei der Registrierung neuer Kunden, lässt sich die Identität des Besitzers einer Sim-Karte zurückverfolgen.
Was die Arbeit der Behörden deutlich erschwert: Nicht alle Telekom-Anbieter setzen die Pflicht konsequent um. Allen voran Lycamobile, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Das international tätige Unternehmen mit Sitz in London macht hierzulande vor allem mit günstigen Auslandtarifen auf sich aufmerksam. Im Gegensatz zu den grossen Schweizer Playern hat es aber keine eigenen Filialen. Stattdessen verkauft es seine Sim-Karten über Kiosks, Imbissbuden und Coiffeursalons.
Jahrgang 19723
Und die nehmen es mit der Identitätskontrolle oft nicht so genau. Die Aargauer Staatsanwaltschaft berichtet von Fantasienamen wie Andi Johnson und von Jahrgängen wie 19723, die von den ausstellenden Ladenbesitzern ohne Zögernis akzeptiert wurden.
«Die Ermittlungsbehörden stossen an ihre Grenzen, wenn falsch registriert wurde und keine weiteren Hinweise zum Nutzer oder zur Nutzerin ermittelt werden können», sagt Astrid Bucher von der Kantonspolizei Zürich dem Tages-Anzeiger.
Zwielichtiges Geschäftsmodell?
Jetzt hat der Bund genug von Lycamobiles schlampiger Pflichterfüllung. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldegesetz hat das Unternehmen und eine Verwaltungsrätin angezeigt und zudem mehrere Verfügungen erlassen.
Denn obwohl die Problematik bereits seit mehreren Jahren bekannt ist, zeige sich bis heute keine wirkliche Verbesserung. Immer wieder würden unvollständige oder falsche Kundenangaben geliefert. Oft träfen die Informationen verspätet ein. Deswegen drohen jetzt Bussen von bis zu 100'000 Franken. (ste)