Darum gehts
- Razzia bei Inside Paradeplatz wegen Berichterstattung zum Fall Pierin Vincenz
- Vorwurf: Verletzung des Bankgeheimnisses durch das Wirtschaftsportal und Herausgeber Lukas Hässig
- Vincenz und Beat Stocker stehen im August 2026 wieder vor Gericht
Das Schweizer Finanzportal Inside Paradeplatz des Journalisten Lukas Hässig (60) ist bekannt für seine guten Beziehungen zur hiesigen Bankenwelt. Und für seine scharfzüngigen Artikel. Jetzt ist es wegen der Berichterstattung rund um den Fall des Ex-Raiffeisen-CEOs Pierin Vincenz (69) zu einer Razzia bei Inside Paradeplatz gekommen, wie das Portal selber berichtet. Die Staatsanwaltschaft Zürich bestätigt gegenüber Blick, dass es Anfang Juni zu «Beweiserhebungen» gekommen sei.
Konkret durchsuchte die Kantonspolizei Zürich am 3. Juni die Büros des Wirtschaftsportals im Schiffbau in Zürich – unter Leitung eines Staatsanwalts. Anschliessend filzte sie auch die Privatwohnung von Hässig. Laut Inside Paradeplatz hat ein halbes Dutzend Polizisten Laptop und Handy sowie mehrere Dokumente mitgenommen. «Die Hausdurchsuchungen verliefen ohne Zwischenfälle», zitiert das Portal aus dem Polizeirapport zu den Einsätzen.
Medium soll Bankgeheimnis verletzt haben
Die Razzien fanden statt, nachdem das Zürcher Obergericht diese im letzten Mai angeordnet hatte. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte bereits 2019 ein Strafverfahren gegen Inside Paradeplatz und den Herausgeber Hässig eröffnet. Der Vorwurf: mutmassliche Verletzung des Bankgeheimnisses. Zuvor hatten Vincenz und sein Vertrauter Beat Stocker (64) Anzeige erstattet.
Die beiden stehen selbst im Visier der Behörden. Die Staatsanwaltschaft wirft Vincenz und Stocker vor, sie hätten sich privat an mehreren Start-ups beteiligt, ohne dies transparent zu machen. Inside Paradeplatz hatte über solche Geschäfte berichtet.
Im mittlerweile wieder gültigen Urteil des Bezirksgerichts Zürich wurden Vincenz und Stocker zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten respektive von 48 Monaten verurteilt. Die Angeklagten haben das erstinstanzliche Urteil weitergezogen. Der Verhandlungstermin am Zürcher Obergericht ist auf den 10. August 2026 angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.