Hausbesitzer im Stich gelassen
Das Aus für Swisshaus

Das Bauunternehmen Swisshaus steht vor massiven Problemen. Kunden berichten von unbehobenen Baumängeln. Doch die Firma ist nicht mehr erreichbar.
Publiziert: 15.05.2025 um 14:44 Uhr
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Aktualisiert: 15.05.2025 um 14:47 Uhr
Im ehemals renommierten Unternehmen Swisshaus scheint niemand mehr zu Hause zu sein (Symbolbild).
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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Valentin Grünig
Beobachter

Swisshaus stellte im Jahr 2022 für Tim Mehler zwei Häuser fertig. Nach der Schlüsselübergabe stellte er Baumängel fest – im Umfang von 30’000 Franken. Als er die Mängel melden wollte, bemerkte er, dass die Website von Swisshaus offline war, Telefonanrufe nicht mehr angenommen und Mails nicht mehr beantwortet wurden. Mehler, der in Wirklichkeit anders heisst, reichte eine Klage ein. Zum Termin beim Friedensrichter im letzten März erschien niemand von Swisshaus.

Nun zeigen Recherchen des Beobachters: Bei mindestens drei Swisshaus-Immobilien liegen seit Monaten Baumängel vor, ohne dass die Firma reagiert. In einem Fall im Kanton Bern begann Swisshaus nicht einmal mit dem Bau des Hauses, obschon die Firma dafür eine hohe Anzahlung kassiert hatte.

5000 Häuser und ein bekannter Name

Laut Betreibungsregister wird Swisshaus von verschiedenen Firmen und Privatpersonen gesamthaft über mehr als 750’000 Franken betrieben. In fast allen Fällen erhob Swisshaus Rechtsvorschlag.

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Die Swisshaus AG ist ein Schweizer Generalunternehmen, das sich auf den Bau schlüsselfertiger Einfamilienhäuser zum Festpreis spezialisiert hat. Swisshaus bietet Dienstleistungen rund um den Bau eines Hauses an – von der Idee über die Planung bis zur Umsetzung. Seit der Gründung im Jahr 1996 baute die Firma nach eigenen Angaben über 5000 Häuser.

Einst sei das Bauunternehmen für Qualität gestanden, erklärt Valerio Nodari, der seinen richtigen Namen nicht genannt haben möchte. Als Immobilientreuhänder verkaufte er für Swisshaus rund 350 Häuser. Nach dem Verkauf der Firma an einen englischen Investor im Jahr 2011 sei an der Qualität spürbar gespart worden. «Die neuen Besitzer wollten die Zitrone auspressen, so stark es geht. Zum Leidwesen der Kundschaft.»

Im Jahr 2018 kaufte der Schweizer Investor und damalige Mehrheitsaktionär des FC Luzern, Bernhard Alpstaeg, die Firma. Nach knapp vier Jahren verkaufte er sie jedoch bereits weiter an einen Finanzberater aus dem Kanton Bern.

Dieser wiederum verkaufte die Firma im Oktober 2024 an einen unbekannten Käufer. Zu den nicht behobenen Baumängeln könne er sich nicht äussern, erklärt der Berner Finanzberater dem Beobachter. Aufgrund einer Geheimhaltungsklausel dürfe er zudem nicht sagen, an wen die Firma zuletzt verkauft worden sei. 

Niemand mehr zuständig

Auch Ulrich Baur verweist auf diese Geheimhaltungsklausel. Er war im Handelsregister die letzte eingetragene Person bei Swisshaus. Seit dem Erlöschen seiner Unterschrift im März 2025 ist niemand mehr zeichnungsberechtigt. Somit müsste die Firma liquidiert werden. Das verantwortliche Konkursamt hat aber noch kein Verfahren eröffnet.

Ihm seien aus seiner Zeit als Swisshaus-Verwaltungsrat fünf bis sechs Mängelrügen bekannt gewesen, sagt Baur. Wenn die Bilanz aus dem Jahr 2024 vorliege, werde ein neuer Verwaltungsrat bestimmt. Eine Aussage zur allfälligen Überschuldung des Unternehmens könne erst dann getroffen werden.

Betroffene müssten Vorschuss leisten

«Das Risiko ist relativ gross, dass bei der Firma nichts mehr zu holen ist», sagt Beobachter-Expertin Nicole Müller. Sie rät den Betroffenen, gemeinsam eine spezialisierte Anwältin zu engagieren – so fallen die Kosten pro Person geringer aus. Diese Fachperson könne die juristischen Möglichkeiten aufzeigen.

Ein Konkursverfahren brächte Klarheit. Aber wenn eine Gesellschaft keine Aktiven mehr hat, müssen die Gläubiger die Verfahrenskosten vorschiessen. Abzuklären sei deshalb, ob Chancen bestünden, direkt auf die verantwortlichen Hintermänner und ihr Vermögen zuzugreifen. 

Obwohl er mittlerweile pensioniert ist, setzt sich der ehemalige Treuhänder Valerio Nodari weiter für die Rechte seiner ehemaligen Kunden ein. Insbesondere für eine Familie, die noch auf den Bau ihres Hauses wartet. Nodari findet: «Swisshaus muss die Verträge entweder kündigen oder einhalten. So geht das nicht weiter.»

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