Gleich sieben Mal erwischt
Langstrasse-Blitzer kommt Autofahrer (64) teuer zu stehen

Ein Blitzer auf der Zürcher Langstrasse registrierte Anfang 2024 täglich bis zu 500 Verstösse gegen das Tagfahrverbot. Ein 61-jähriger Autofahrer stand vor Gericht, nachdem er mehrfach dagegen verstossen hatte, ohne die Bussen rechtzeitig zu begleichen.
Publiziert: 04.11.2025 um 16:45 Uhr
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Die Einhaltung des Fahrverbots an der Langstrasse wurde ab Anfang 2024 automatisch kontrolliert.
Foto: X/@domdada

Darum gehts

  • Langstrasse-Blitzer registrierte täglich bis zu 500 Verstösse gegen Fahrverbot
  • Ein Autofahrer zahlte über 1800 Franken an Bussen und Gebühren
  • Im Januar 2024 wurden über 17'000 Verstösse gegen das Fahrverbot erfasst
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Langstrasse-Blitzer sorgte in Zürich für viele rote Köpfe. Bis zu 500 Verstösse gegen das tagsüber geltende Fahrverbot auf einem 60 Meter langen Abschnitt der Langstrasse stellte das Gerät nach der Inbetriebnahme Anfang 2024 täglich fest.

Ein 61-jähriger Autofahrer stand am Dienstagnachmittag vor dem Bezirksgericht Zürich. Mehr als ein Dutzend Mal fuhr er im vergangenen Jahr durch das Tagfahrverbot an der Langstrasse. Weil er damals in Berlin wohnte, erreichten ihn die Bussen vorerst nicht.

Bussen in Höhe von über 600 Franken beglichen

«Mit der Post war es oft etwas schwierig in Berlin», sagte der Mann zur Einzelrichterin am Bezirksgericht Zürich. Manchmal sei über Tage oder Wochen hinweg gar nichts zugestellt worden. Er habe zwar einmal Post aus Zürich bekommen und Bussen in Höhe von über 600 Franken beglichen.

Von den Verstössen, die ihm in dem vor Gericht verhandelten Strafbefehl vorgeworfen wurden, habe er jedoch erst erfahren, als er im Juni des vergangenen Jahres seinen Wohnsitz zurück in die Schweiz verlegt habe. Er habe schlicht keinen Überblick mehr, was er bereits bezahlt habe und was noch offen sei. Vor allem habe er dafür nie eine Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten. Deshalb habe er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.

Wie sich vor Gericht herausstellte, betraf die bereits bezahlte Busse Verstösse aus dem Januar 2024. Zwischen Februar und April 2024 fuhr er jedoch weitere sieben Mal durch das Tagfahrverbot auf einem kurzen Abschnitt der Langstrasse. «Ich habe das gar nicht bemerkt – man wird ja nicht wirklich geblitzt, die Anlage macht einfach nur Fotos», sagte er. Er habe damals von dem Fahrverbot keine Kenntnis gehabt, da er in Berlin gewohnt habe.

Hinzu kommen 1250 Franken Busse und Gebühr

Da er die Busse eigentlich akzeptierte, einigte er sich nach wenigen Minuten mit der Richterin darauf, die Einsprache gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. Im Gegenzug muss er keine Gerichtskosten bezahlen.

Teuer zu stehen kommt ihn die Sache auch so schon: Zu den bereits bezahlten mehr als 600 Franken kommen die im Strafbefehl verlangten 700 Franken Busse und 550 Franken Gebühren hinzu. Da er mittlerweile wieder in der Schweiz wohnt, dürfte wenigstens die Zustellung der entsprechenden Rechnung nun besser klappen als in Berlin.

Ähnlich wie dem 61-Jährigen erging es im vergangenen Jahr auch Zehntausenden anderen Autofahrerinnen und Autofahrern, die auf der Langstrasse unterwegs waren. Allein im Januar 2024, dem ersten Monat, in dem die Anlage zur Kontrolle des Tagfahrverbots in Betrieb war, wurden über 17'000 Verstösse dagegen registriert und geahndet.

Anlage nur noch sporadisch in Betrieb

Das Tagfahrverbot wurde offenbar zu selten beachtet – oder mit einem Nachtfahrverbot verwechselt. Seit Juni 2024 ist die Anlage deshalb nur noch sporadisch in Betrieb. Im Jahr 2025 wurden bisher 3112 Bussen ausgestellt, wie das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich mitteilte.

In der Zwischenzeit bewilligte der Gemeinderat rund eine Million Franken für eine neue Signalisation des Fahrverbots. Das Fahrverbot soll nur noch zu den Zeiten angezeigt werden, zu denen es tatsächlich gilt, also von 5.30 bis 22 Uhr. Die neue Signalanlage soll im ersten Quartal 2026 in Betrieb gehen.

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