Darum gehts
- SVP-Nationalrat fordert Bussen für langsame Autofahrer auf Schweizer Strassen
- Gartmann schlägt Mindesttempo-Blitzer und Radiodurchsagen zur Tempoanpassung vor
- Bundesrat lehnt Vorschlag ab, da 120 km/h Höchstgeschwindigkeit keine Pflicht ist
Walter Gartmann (56) scheint gerne zügig unterwegs zu sein. Der SVP-Nationalrat ärgert sich über «Schleicher» auf der Strasse und hat nun die Nase voll: Wer auf der Autobahn nur mit 100 km/h unterwegs ist, wo 120 erlaubt wären, oder auf der Landstrasse mit 40 statt 80 km/h, soll künftig gebüsst werden, fordert der St. Galler.
Der Verkehrsfluss dürfe nicht weiter durch Autofahrende beeinträchtigt werden, «die sich im Schneckentempo als Verkehrshindernis fortbewegen», verlangt Gartmann per Vorstoss. «Etliche Verkehrsteilnehmer verhalten sich rücksichtslos und ignorant gegenüber korrekt fahrenden Verkehrsteilnehmern.» Und weiter: «Sie geben sich null Mühe, die gelernten Fähigkeiten eines guten Autofahrers auf Schweizer Strassen anzuwenden.»
«Kümmern sich keinen Deut um Tempoangaben»
Würden sich alle an die Tempo-Empfehlungen halten, könnten Staus reduziert und die Verkehrssicherheit erhöht werden, zeigt sich Gartmann überzeugt. Daher seien neben Rasern auch Langsamfahrer verkehrstechnisch zu erziehen und zu büssen.
Verkehrsteilnehmer könnten mit «Durchsagen über Radio oder Carplay des Mobiltelefons aufgefordert werden, ihr Tempo anzupassen», schlägt Gartmann vor. Eingesetzt werden könnten auch Mindesttempo-Blitzer. Wer sich nicht an die Anweisungen hält, soll blechen. Denn verantwortlich für Staus und stockenden Verkehr seien oft «unaufmerksame Autofahrer, welche sich keinen Deut um die Tempoangaben kümmern und leider nicht mit den angezeigten Geschwindigkeiten fahren».
Keine Pflicht für Höchstgeschwindigkeit
Nachdem Gartmann schon bei Parlamentskollegen auf Skepsis gestossen ist, lässt ihn nun auch der Bundesrat abblitzen. Es bestehe keine Pflicht, die allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit auszuschöpfen, stellt das Verkehrsdepartement von SVP-Bundesrat Albert Rösti (58) klar. «Besondere Umstände wie schlechte Sicht- und Strassenverhältnisse oder unübersichtliche Verkehrslagen können es erfordern, langsamer zu fahren.»
Wer hingegen ohne zwingende Gründe langsam fährt und so einen gleichmässigen Verkehrsfluss behindert, kann schon heute strafrechtlich belangt werden. Gebüsst werden kann auch, wer auf Autobahnen und Autostrassen das Rechtsfahrgebot missachtet.
Kommt hinzu: Es sei technisch wie rechtlich kaum umsetzbar, einzelne Verkehrsteilnehmer über Radio oder Smartphone darauf hinzuweisen, dass sie zu schnell oder zu langsam fahren. Auch könnte die behördliche Aufforderung, schneller zu fahren, Autofahrer verunsichern – und bei einem Unfall könnte der Staat sogar haften müssen.
Mit seiner Forderung scheint SVP-Nationalrat Gartmann also in eine Sackgasse geraten zu sein. Im Eiltempo.