Darum gehts
- St. Galler Anwalt erneut von Vorwürfen freigesprochen
- Bilder zeigen Anwalt nackt in der Kanzlei mit Frau
- Anwalt erhält 31'500 Franken Entschädigung für Verteidigungskosten
Der St. Galler Blüttel-Anwalt stand am Mittwoch wieder vor Gericht – bei mindestens elf Gelegenheiten soll er sich nackt in der Kanzlei gezeigt haben. Zwischen 2020 und 2021 habe sich der freizügige Jurist so mehrmals seiner Assistentin präsentiert, so die Anklage.
Nun ist das Urteil da: Wie schon vor zwei Jahren wurde der Beschuldigte von allen Vorwürfen freigesprochen. Laut dem schriftlichen Urteil, das dem «St. Galler Tagblatt» vorliegt, wurde der Anwalt «von der Anklage der mehrfachen Ausnützung einer Notlage oder Abhängigkeit und der Tierquälerei freigesprochen». Der Vorwurf der Tierquälerei, der auf einem angeblichen Vorfall mit seinem Hund beruhte, wurde im Berufungsverfahren nicht mehr angefochten.
Das Gericht entschied zudem, dem Anwalt eine Entschädigung von 31'500 Franken für seine Verteidigungskosten zuzusprechen. Diese Summe deckt die Ausgaben für das Untersuchungsverfahren, das erstinstanzliche Gerichtsverfahren und das Berufungsverfahren ab.
Bilder sprechen eine andere Sprache
Vor Gericht hatte der Beschuldigte die Blüttelei nicht komplett abgestritten – eine sexuelle Absicht habe er aber nicht gehabt. Er präsentierte dafür eine ganze Reihe von Erklärungen für sein Verhalten. So habe er lediglich nackt ein Schläfchen im Büro gehalten. Das habe die Klägerin aber gewusst und akzeptiert. Weiter sei sie von seiner Nacktheit eher belustigt denn schockiert gewesen. «Kauzig» soll sie es gefunden haben.
Was vor Gericht ebenfalls zur Sprache kam: Es kursieren Bilder, die den Blüttel-Anwalt nackt mit einer Frau in der Kanzlei zeigen.
Blick hat diese Bilder gesehen – und sie stellen die Aussagen des Juristen zumindest stark infrage. Der Jurist spricht ganz locker mit einer Praktikantin, zeigt ihr am Stehpult etwas an seinem Bildschirm. Es sind fast normale Büroszenen – wäre der Anwalt nicht nur mit einem kleinen Handtuch über den Schultern bekleidet. Der Genitalbereich ist komplett unbedeckt. Vor Gericht sagte der Beschuldigte, «Nacktsitzungen» habe es nie gegeben. Diese Bilder aber sprechen eine deutlich andere Sprache.
Gemäss Blick-Informationen handelt es sich hier nicht um dieselbe Mitarbeiterin, die den Anwalt später angezeigt hat.
Durch strömenden Regen gelaufen
Vor Gericht erklärt der Beschuldigte die Bilder so: Er sei durch starken Regen so nass geworden, dass er sich mit einem Tuch habe abtrocknen müssen. Danach habe er in der Kanzlei noch zu tun gehabt. Dass gerade zu diesem Zeitpunkt eine Angestellte dazukam, sei ein dummer Zufall: «Ich sagte der Frau, sie solle draussen bleiben. Aber sie kam trotzdem rein.»
Warum er es für nötig hielt, auch die Unterhose auszuziehen und auch vor einer Mitarbeiterin lieber seinen Nacken als seine Lenden zu bedecken, bleibt sein Geheimnis. Auf die Frage des Richters, ob er seine Scham für gewöhnlich mit Unterwäsche bedecke, sagte er jedenfalls entschieden: «Ich habe immer eine Unterhose an!»
«Das war kein Versehen»
Die Person, welche die Fotos gemacht hat, will anonym bleiben. Macht aber klar: «Ich habe per Zufall durchs Fenster gesehen, was in dieser Kanzlei passiert und war schockiert!» Man habe förmlich spüren können, wie unangenehm der Frau die Situation gewesen sei, so die Person, die das Geschehnis verfolgen konnte. «Das war auch kein Versehen, das hat man sofort gemerkt. Dieser Mann wollte offensichtlich seinen Genitalbereich zeigen.»
Hinweis: Blick hat die erwähnten Bilder in einer früheren Version des Artikels gezeigt. Nach dem zweitinstanzlichen Freispruch des Juristen hat sich die Redaktion zur Löschung entschieden.