Darum gehts
- Hypnotiseur Mario K. vor Gericht – unter anderem wegen sexueller Nötigung
- Anklageschrift: Übergriffe an Frauen, während diese in Trance waren
- Die Staatsanwaltschaft fordert 6 Jahre und 3 Monate Haft für den 60-Jährigen
Zum Schluss darf der Hypnotiseur noch das Schlusswort halten: «Das, was ich gemacht habe, bereue ich. Ich habe aber nichts gegen den Willen dieser Leute gemacht.» Vor einem Tätigkeitsverbot hat Mario K. grosse Angst: «Diese Arbeit ist meine Berufung. Ich habe tausende Menschen behandelt und viele gute Rückmeldungen erhalten.»
Das baldige Urteil des Kreisgerichtes Rorschach werde Signalwirkung haben. «Der Entscheid ist sehr wichtig, nicht nur für mich. Was hier entschieden wird, wird eine Signalwirkung haben. Unter Hypnose ist man nicht willenlos, das hat der Gutachter bestätigt.»
Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt. Blick wird vom Gericht informiert, wenn eine Urteilseröffnung zu erwarten sein wird.
Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit und wünschen weiterhin eine gute Woche.
«Überrascht, dass der Staat das zum Hauptargument macht»
Die Verteidigerin, die nun ordentlich einstecken musste, darf noch einmal ran. «Wir kommen aus denselben Gründen zu einem anderen Resultat.» Und dass sie sich einmal versprochen habe und das Opfer fälschlicherweise als «Beschuldigte» bezeichnet habe, könne in einem 90-minütigen Vortrag einmal vorkommen. «Ich bin überrascht, dass der Staat das zu seinem Hauptargument macht.»
Damit hat die Verteidigerin geschlossen.
«Ich habe es satt!»
«Mir kann das nicht passieren», leitet die Opfer-Anwältin ihren zweiten Vortrag ein. «Diesen Glaubenssatz haben wir alle. Doch leider ist er falsch.» Wenn so etwas geschehe, suche man nach Antworten. «Warum habe ich nichts gemacht? Warum bin ich liegen geblieben?» Das seien die Gedanken ihrer Klientin gewesen. Sie habe nicht erklären können, weshalb das geschehen sei. Deswegen habe sie gesagt, ihr sei womöglich etwas verabreicht worden.
Dass die Verteidigung kein gutes Haar am Sachverständigen liess, kann sich die Opfer-Anwältin nicht erklären. «Die Verteidigerin hat aber keine einzige Ergänzungsfrage an den Experten gestellt. Warum nicht? Wenn das Gutachten so schlecht war?»
Die zehn Seiten Plädoyer der Verteidigung hätten gestrotzt von «Opfer-Bashing» (Menschen, die Opfer einer Tat geworden sind, die Schuld oder Mitschuld an ihrem Leid geben). Die Opfer-Anwältin wird laut: «Ich habe es satt!»
«Scheinargumente»
«Ich habe keine überzeugenden Argumente der Gegenseite gehört. Das, was vorgebracht wurde, waren nur Scheinargumente.» Damit hat der Staatsanwalt geschlossen.
Verteidigerin nannte Opfer «Beschuldigte»
Einen kleineren Seitenhieb an die Arbeit der Verteidigerin kann sich der Staatsanwalt nicht verkneifen. «In ihrem Plädoyer gibt es eine Stelle, in der Sie das Opfer Olivia J. ‹Beschuldigte› nennen. Sie ist aber das Opfer. Das kann natürlich einmal passieren und in der Prüfung des Plädoyers untergehen. Aber der Beschuldigte ist Mario K.», sagt der Staatsanwalt und deutet mit dem Kopf in Richtung des Hypnotiseurs. Für ihn deute dieser Faux-pas klar auf eine Täter-Opfer-Umkehr hin. Die Verteidigerin schürzt die Lippen, senkt den Kopf und lächelt ihre Tischplatte an, ein beschämtes Schweigen macht sich kurzzeitig im Raum breit.
«Üble Verharmlosung»
Nun dürfen Staatsanwaltschaft und Opferanwältin noch einmal auf das Plädoyer reagieren.
Der Staatsanwalt sagt: «Das ist eine üble Verharmlosung.» Er meint damit die Aussage der Verteidigung, wonach viele Beziehungen am Arbeitsplatz entstünden. Dass die Verteidigung das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie derart auseinandergenommen und sogar gesagt habe, dieser habe «keine Ahnung von Hypnose,» sei stossend. Der Gutachter mache selber mehrmals monatlich Hypnosesitzungen und sei «sicher besser ausgebildet als Mario K.», sagt der Staatsanwalt.
In 15 Minuten geht es weiter
Der Richter unterbricht die Verhandlung bis 15.30 Uhr.
«Viele Liebesbeziehungen entstehen am Arbeitsplatz»
Die Verteidigerin kommt langsam zum Abschluss – und sagt das: «Der Beschuldigte ist zweifelsohne ein Lebemann und hat in seinem Leben wechselnde sexuelle Beziehungen – auch mit Klientinnen. Es mag moralisch verwerflich sein, mit Klientinnen sexuelle Beziehungen anzufangen. Aber viele Liebesbeziehungen entstehen am Arbeitsplatz.»
Die Verteidigerin kommt noch auf die angeklagte Freiheitsberaubung zu sprechen. Der Ex-Freundin, die vom Hypnotiseur eine Nacht lang in seiner Wohnung eingeschlossen worden sein soll, habe er nur helfen wollen. Sie sei an diesem Abend «völlig neben der Spur» gewesen. Er habe sie nicht «grundlos» eingesperrt.
«Vorübergehend und zu ihrer eigenen Sicherheit» habe er sie in der Wohnung «eingeschlossen», weil sie sich in einer derartigen psychischen Ausnahmesituation befunden habe. Er habe sie schnellstmöglich wieder freigelassen – am nächsten Morgen.
Damit hat die Verteidigerin geschlossen.
Hauptopfer sei «sexuell frustriert»
Die Verteidigerin kommt zum Hauptopfer Olivia J. Schon in den Einvernahmen der Frau habe es viele Ungereimtheiten gegeben, sagt die Verteidigerin. Das Opfer habe mehrmals ihre Aussagen angepasst, wonach der Beschuldigte mit einem Finger in sie eingedrungen sei.
Weiter habe das Opfer manchmal gesagt habe, der Beschuldigte habe ihr auch einen Finger in den Mund gesteckt. Diese Aussage habe sie dann wieder revidiert. Die Aussagen des Opfers seien «unrealistisch», so die Verteidigerin. «Sie kann sich nicht für eine Version entscheiden.»
Aus den Notizen ihres Mandanten gehe hervor, dass Oliva J. «sexuell frustriert» sei. Sie habe angegeben, mit ihrem Ehemann seit über 10 Jahren den Beischlaf nicht mehr vollzogen zu haben.
Das Fazit der Verteidigerin: Das Opfer habe sich immer wieder in «massivste Widersprüche» verstrickt. Sie habe behauptet, vom Hypnotiseur unter Drogen gesetzt worden zu sein und habe angegeben, sich noch zwei, drei Tage, sogar eine ganze Woche komisch gefühlt zu haben. Das sei durch eine Hypnose nicht möglich.
«Entweder sie hat selber ein grosses Problem oder sie lügt. Trauen kann man ihr nicht», schliesst die Verteidigerin. «Diese Geschichte stinkt zum Himmel.»
Verteidigerin: Opfer habe sexuelle Handlungen gewollt
Beim zweiten Opfer, Petra W. schreibt die Anklageschrift von 10 bis 15 Minuten dauernden Übergriffen. Ihr hat Mario K. die Entschuldigungsnachrichten geschickt.
Die Verteidigerin erzählt nun brisantes: Petra W. sei es gewesen, die während des «Bauchkreisens» plötzlich die Hand von Hypnotiseur Mario K. genommen haben soll und zwischen ihre Beine geführt habe. Petra W. sei danach auf der Hypnoseliege zum Orgasmus gekommen.
Die Nachrichten mit der Entschuldigung seien aufgrund dieses Vorfalls verfasst und abgeschickt worden. Denn der Hypnotiseur habe gemerkt, dass er damit eine Linie überschritten hätte. «Er hätte Nein sagen sollen», sagt seine Verteidigerin. Die Äusserungen von Petra W. seien «masslos übertrieben und unrealistisch».
«Hypnose ist Vertrauenssache» – dieser bedeutungsschwere Satz steht bei Mario K.* (60) auf der Webseite. Der Ostschweizer ist Hypnotiseur und ein bekannter noch dazu. Nach einem halben Arbeitsleben im Verwaltungssektor in der Ostschweiz verschrieb sich der Mann völlig der Hypnosetherapie.
Mario K. machte sich einen Namen, hatte Auftritte im Fernsehen, im Radio und in Lokalzeitungen. In einem Interview sagte er einmal über seine ethischen Grenzen: «Ich mache sicher nicht Sachen, die den Menschen blossstellen oder die Gesundheit gefährden könnten.» Über die Trance sagte er: «In diesem tiefsten Zustand ist wirklich sehr vieles möglich.»
Jetzt steht K. vor Gericht. Wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Ausnützung einer Notlage. Gerne hätte Blick mit Mario K. gesprochen. Doch er will laut seiner Verteidigerin keine Stellung nehmen. So bleibt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft St. Gallen.
«Geniess es»
Im Mai 2023 kam Olivia J.* (58) zu Mario K. in die Hypnosepraxis. Sie versprach sich von der Behandlung, endlich das Laster des Rauchens loszuwerden. Gemäss Anklage führten die beiden ein Vorgespräch. Berührungen waren darin kein Thema.
Mario K. versetzte Olivia J. in einen hypnotischen Trance-Zustand. «Deep», zu Deutsch «tief», soll der Hypnotiseur immer wieder zu ihr gesagt haben. Nach Berührungen am Bauch soll der 60-Jährige die Frau im Intimbereich zwischen den Beinen berührt und massiert haben.
Währenddessen habe er immer wieder gesagt: «Denk an das Meer», «Denk an deinen Mann» oder «Geniess es» und «Lass es kommen». Nach der Behandlung habe er zu Olivia J. gesagt, dass sie niemals Dritten etwas von dieser Hypnosetherapiesitzung erzählen solle. Zum Abschied soll er die Kundin geküsst und übers Gesicht und ihr Gesäss gestreichelt haben.
Bis die Kundin weinen musste
Bei einem weiteren Treffen soll Mario K. sogar noch einen Schritt weitergegangen sein. Während der Trance habe er ihr Hose und Slip nach unten und den BH nach oben geschoben und sich am entblössten Schambereich und an den Brüsten der Kundin zu schaffen gemacht.
Die Frau habe geweint, die Augen geöffnet und gesagt, dass es ihr wehtue. Ein Auszug aus der Anklageschrift: «Mario K. nahm ein bereitliegendes Taschentuch, wischte ihr die Tränen ab und sagte zu ihr, sie solle die Augen schliessen.» Wieder sollte sie «ans Meer» denken.
Kein Einzelfall
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, ist Olivia J. kein Einzelfall. Ähnliches soll sich schon im Februar 2022 zugetragen haben – bei Petra W.*. Sie litt unter Schlafproblemen und wollte «belastende Erlebnisse mit ihrem Ex-Partner durch Hypnose besser verarbeiten», so die Anklageschrift.
Auch bei ihr gab es vorab ein Gespräch, auch dort waren «Berührungen kein Thema». Und auch damals habe der Beschuldigte die Frau in Trance im Schambereich angefasst und in die Brustwarzen gekniffen. Der Aufforderung, die Kleider auszuziehen, kam Petra W. nicht nach.
Olivia J. und Petra W. treten im Verfahren gegen den Hypnotiseur als Privatklägerinnen auf. Doch es soll noch mehr Opfer geben, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Übergriff im verletzlichsten Moment
Eine dritte Frau, Manuela H.*, und der Beschuldigte trafen sich 2021 über einige Wochen hinweg privat. «Dabei kam es zu einvernehmlichen Küssen und gegenseitigen Berührungen im Intimbereich», schreibt die Staatsanwaltschaft. Eine Beziehung hätten die beiden nie geführt. Später, Ende November 2021, wollte Manuela H. mittels Hypnose ihre schwere Kindheit aufarbeiten und die Angst vor einer bevorstehenden Operation lindern.
Die Frau habe während der hypnotischen Trance von Schlägen und Übergriffen durch ihren Pflegevater erzählt und dabei geweint. Just in diesem Moment sei der Übergriff losgegangen: «In der Folge führte Mario K. seine Hand zum Intimbereich von Manuela H.», so die Anklage. Über Minuten hinweg soll er über den Kleidern den Intimbereich gerieben haben.
Über sechs Jahre Gefängnis gefordert
Ebenfalls angeklagt ist Mario K. wegen Freiheitsberaubung. Ihm wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin im Herbst 2022 in seiner Wohnung eingeschlossen und eine Nacht lang nicht freigelassen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den 60-jährigen Hypnotiseur eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Zudem soll er eine kleine Geldstrafe von 150 Franken bezahlen und weder als Hypnotiseur noch im Gesundheitsbereich je wieder arbeiten dürfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Verhandlung gegen Mario K. findet am Donnerstag ab 8.30 Uhr am Kreisgericht Rorschach SG statt. Blick berichtet live.
* Namen geändert