Freitodbegleitungen in Solothurner Dorf
Kanton bremst Sterbehelfer

Dem Verein Pegasos fehlt für Suizidbegleitungen in Nunningen die baurechtliche Bewilligung. Zu diesem Schluss kommt das Solothurner Baudepartement. Das sei kein Verbot seiner Tätigkeit, findet der Verein.
Publiziert: 15.06.2025 um 09:08 Uhr
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Im neuen Nebengebäude des Landgasthofs in Nunningen begleitet der Verein Pegasos Sterbewillige in den Tod.
Foto: Andreas Schmid für SonntagsBlick / RMS

Darum gehts

  • Verein Pegasos begleitet Sterbewillige in Nunningen ohne Baubewilligung fürs Gebäude in den Tod
  • Solothurner Baudepartement entscheidet: Liegenschaften für Freitodbegleitungen sind baubewilligungspflichtig
  • Organisation sieht Entscheid des Kantons nicht als Verbot für Tätigkeit in Nunningen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Andreas SchmidInlandredaktor

Seit einem Jahr etwa begleitet der Verein Pegasos Sterbewillige aus der ganzen Welt in Nunningen SO in den Tod. Die Tätigkeit im Nebengebäude eines Landgasthofs provozierte in der Gemeinde mit knapp 2000 Einwohnern heftigen Widerstand. Auch deshalb, weil Pegasos die Freitodbegleitungen ohne baurechtliche Bewilligung durchführt.

Wie ein Sprecher der Standeskanzlei Informationen von Blick bestätigt, hat das Bau- und Justizdepartement des Kantons Solothurn mit Regierungsrätin Sandra Kolly (55, Mitte) an der Spitze nun entschieden, dass «die Nutzung einer Liegenschaft für Freitodbegleitungen baubewilligungspflichtig ist».

Der Entscheid sei noch nicht rechtskräftig und könne beim kantonalen Verwaltungsgericht angefochten werden, sagt der Sprecher. Er hält fest, das Departement habe sich nicht dazu geäussert, ob Freitodbegleitungen grundsätzlich zulässig seien. 

Befund der Gemeinde bestätigt

Bereits die Baukommission Nunningens hatte in einem Zwischenentscheid festgehalten, der Verein Pegasos benötige eine Baubewilligung. Ob die Sterbehilfeorganisation nun bei der Gemeinde um eine solche ersucht oder den Entscheid des kantonalen Baudepartements vor Gericht anficht, lässt Pegasos offen. «Wir evaluieren derzeit das weitere Vorgehen», teilt die Organisation auf Anfrage mit. Und betont: «Weder die Behörden von Nunningen noch das Solothurner Bau- und Justizdepartement haben die Nutzung unserer Liegenschaft für Freitodbegleitungen untersagt.»

Ein juristisches Hickhack ist wohl programmiert, Pegasos scheint – auch ohne baurechtliche Bewilligung – in Nunningen weiter Sterbewillige in den Tod begleiten zu wollen. 

Vereinbarung mit dem Kanton

Bemerkenswert ist dies auch deshalb, weil die Solothurner Regierung mit dem Verein eine Vereinbarung zur Reduktion von Aufwand und Kosten von Freitodbegleitungen getroffen hatte. Demnach dokumentiert Pegasos mit Videos, dass sich die Sterbewilligen die tödliche Infusion selbst verabreichen, sodass die Polizei nicht ausrücken muss, um dies festzustellen. Die Frage, was der Entscheid der Baudirektion für diese Vereinbarung heisst, könne er nicht beantworten, sagt der Sprecher der Standeskanzlei.

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