«Kein Urteil bringt unsere Tochter zurück»
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Mutter des Opfers:«Kein Urteil bringt unsere Tochter zurück»

Mutter der toten Miss (†38)
«Das Gericht hat menschlich entschieden»

Ivana L. wurde brutal getötet. Am Mittwoch verhängte das Baselbieter Strafgericht dafür die Höchststrafe. Die Mutter der 38-Jährigen musste nach dem Prozess weinen.
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Thomas L. stand am 4. Mai vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz.
Foto: FACEBOOK

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ivana L. (†38) wurde im Februar 2024 von Ehemann getötet
  • Staatsanwaltschaft wirft Thomas L. Mord und Störung des Totenfriedens vor
  • Am 13. Mai wird er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt!

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Qendresa LlugiqiReporterin News
13.05.2026, 12:27 Uhr

Emotionale Worte der Mutter

Nach der Verhandlung treten Familie und Freunde der getöteten Ivana L. aus dem Strafjustizzentrum in Muttenz. Mit tosendem Applaus werden sie von der Demo-Gruppe empfangen. 

Die Mutter von Ivana L., die vor der Verhandlung bitterlich weinte, hat sich bereit erklärt, kurz vor die Medien zu treten. Ruhiger, aber emotional sagt sie: «Heute ist das Urteil gefallen. Nur kein Urteil bringt unsere Tochter zurück. Aber das Gericht hat menschlich reagiert und hat dem Mörder die höchste Strafe gegeben.» Weiter sagt sie: «Für uns als Eltern ist das alles schwer zu ertragen.» Und: «Wir sind erleichtert, dass das Gericht so fair und menschlich gehandelt hat.»

13.05.2026, 12:01 Uhr

Eltern umarmen ihn

Der Richter schliesst die Hauptverhandlung. 

Thomas L. steht auf, so auch die Polizisten links und rechts von ihm. 

Thomas L. blickt nach hinten. Der Blick ist seinen Eltern gewidmet. Sie stehen auf und laufen zu ihm nach vorne. Sie umarmen ihn und scheinen ihn zu trösten. 

Ruhig lässt sich Thomas L. verhaften. Er wird aus dem Saal geführt.

13.05.2026, 12:00 Uhr

Berufung?

Der Richter geht davon aus, dass Thomas L. in Berufung geht.

Ob Thomas L. ins gleiche Gefängnis zurückgeht, ist unklar.

13.05.2026, 11:57 Uhr

«Nie Gerechtigkeit bekommen»

Nachdem der Richter noch auf die Genugtuungen eingeht und diese erklärt, hält er fest: «Wenn die Eltern von Ivana L. sie an dem Abend nicht suchen gegangen wären, hätte ihre Tochter nie Gerechtigkeit bekommen.»

13.05.2026, 11:52 Uhr

«Das ist ein Femizid!»

Der Richter sagt auch: «Die Verwendung des Wortes Femizid durch die Medien ist an sich keine Vorverurteilung.» Es sei zwar korrekt, dass nicht jede Tötung ein Femizid ist. Aber: «Das hier ist ein Femizid!»

13.05.2026, 11:44 Uhr

«Ein deutlicherer Mord ist kaum vorstellbar»

Dann kommt der Richter zur Strafzumessung. 

Alleine für Mord betrage die Strafe zehn Jahre und drüber. Für die Störung des Totenfriedens gibt es mindestens drei Jahre oder eine Geldstrafe.

Der Richter erklärt hier etwa: «Ein deutlicherer Mord ist kaum vorstellbar.»

Und weiter: «Er hat nicht nur einen Menschen viel zu früh und grundlos aus dem Leben gerissen, sondern auch viele weitere Menschen in ihrem Leben beeinträchtigt.» So müssten die Kinder «immer damit leben, dass ihr Vater ihre Mutter grundlos» getötet habe.

Der Grund für die Tötung gemäss Richter: Thomas L. wollte nicht, dass das Bild des «Übervaters» angekratzt oder eingeschränkt wird.

Der Richter: «Hierzu hat er Ivana L. völlig kaltblütig vernichtet.»

Gemäss Richter zeigt Thomas L. keine Reue und auch keine Einsicht. Das zeige etwa die krasse «Täter-Opfer-Umkehr» durch Thomas L.

Auch hält der Richter fest: Es gab keine Vorverurteilung durch die Medien.

13.05.2026, 11:27 Uhr

«Skrupellos, gemütskalt und krass primitiv»

Dann kommt der Richter auf die rechtliche Würdigung. Er hält fest: Thomas L. hat gezielt und besonders skrupellos getötet.

Hier erklärt der Richter unter anderem: Thomas L. wollte seine Rolle in der Familie schützen, die häusliche Gewalt vertuschen (damit auch die Kinder-Wegnahme) und Ivana L. bestrafen. Die hingegen sei körperlich unterlegen, wehrlos und schon – durch das vorherige Malträtieren durch die Faustschläge – angeschlagen gewesen. «Er hat sie dann qualvoll und gnadenlos erwürgt und dann erdrosselt.»

Der Richter beschreibt Thomas L. als «skrupellosen, gemütskalten und krass primitiv handelnden Täter».

Für den Richter ist klar: «Der Mordtatbestand ist direkt vorsätzlich erfüllt und steht in direkter Konkurrenz mit der Störung des Totenfriedens.»

13.05.2026, 10:57 Uhr

Vertuschung

Nach weiteren Anmerkungen führt der Richter aus: «Die gezielte Tötung stellte eine Vertuschung häuslicher Gewalt dar.»

Nachdem es schon zuvor zu physischer Gewalt an die «körperlich unterlegene» Ivana L. gekommen war, sei es Thomas L. klar gewesen, dass er – nachdem er am 13. Februar 2024 seiner Frau zunächst mehrmals ins Gesicht boxte – weggewiesen würde. Er wollte aber seine Rolle in der Familie sowie Kinder und Haus nicht verlieren.

Gemäss dem Richter spielte auch die Finanz-Frage bei der Trennung eine enorme Rolle. So wollte Ivana L. wohl bis zum Kindergarten-Eintritt der jüngsten Tochter daheim bleiben. Damit wäre sie «finanziell unterstützungsbedürftig» gewesen. Dies durch Thomas L. Dieser besitzt gemäss dem Richter ein Vermögen von mehreren Millionen.

13.05.2026, 10:46 Uhr

Ivana L. war «trennungsbereit»

Auch auf eine mögliche Trennung geht der Richter ein. Er erklärt etwa: Ivana L. war schon seit längerem mindestens «trennungsbereit». Das sei aus den Akten bekannt – und Thomas L. wusste das ebenfalls. Er hingegen wollte zusammenbleiben.

Fakt sei auch: «Die Trennungsbereitschaft eines Gatten kann für den anderen Gatten kränkend sein.» Für den Richter ist klar: Das ist das Tatmotiv.

Was der Richter nicht versteht: Wie jemand über seine Frau als «blonde Göttin» sprechen könne, sie dann aber gleichzeitig entwertet. Ein Beispiel: Als Ivana L. wohl einmal gemeint habe, sie hat «zwei Kinder auf die Welt gesetzt», entgegnete Thomas L. ihr: «Nein, es waren Kaiserschnitt-Geburten.»

13.05.2026, 10:40 Uhr

«Menschenverachtende Körpervernichtung»

Der Richter geht in weiteren Ausführungen auf die Störung des Totenfriedens ein. Hierzu erklärt er etwa, es handelte sich um eine «menschenverachtende Körpervernichtung mit einer bestrafenden Komponente».

Ivana L.* (†38) ist Anfang Februar 2024 getötet worden. Der Killer: ihr Ehemann. Thomas L.* (43) gibt die Tat inzwischen zu – erklärt jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Mutter seiner beiden Kinder soll ihn mit einem Messer angegriffen haben. Nur: Das Spurenbild spricht gemäss Experten eine andere Sprache.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und Störung des Totenfriedens vor. Die Öffentlichkeit blieb ausgeschlossen, nur akkreditierte Journalisten durften am Prozess teilnehmen. Am frühen Mittwochmorgen fällte das Gericht ein Urteil: Höchststrafe!

Dreierteam als Verteidiger

Die Anklageschrift ist seit 20. April einsehbar. Diese wird – anders als in anderen Fällen am Baselbieter Strafgericht – nicht herausgegeben; Journalisten müssen explizit noch einmal unterschreiben, dass sie keine Fotos oder Kopien machen.

In der Anklageschrift fällt gleich zu Beginn auf: Gleich drei Anwälte – eine Frau und zwei Männer – sollen Thomas L. vor einer langen Haftstrafe bewahren. Neben den beiden gemeinsamen zwei Töchtern mit Ivana L. sind die Eltern der Toten und ihre Schwester als Privatkläger gelistet.

Die Tötung

Laut Anklageschrift führten die Eheleute am 13. Februar gegen Mittag ein zuvor vereinbartes Gespräch. Der Fokus: Wie es mit der Beziehung weitergehen soll, auch mit der Paartherapie. Thema wohl auch: eine allfällige Trennung beziehungsweise die Scheidung.

Doch die Situation eskalierte: Laut Staatsanwaltschaft packte Thomas L. seine Ehefrau am Hals, drückte sie eine Wand hoch und würgte sie.

Auch soll er Ivana L. mehrere Faustschläge verpasst und sie «kraftvoll» an den Haaren gerissen haben.

Zudem soll er sich ein «bandförmiges Strangulationsobjekt» gegriffen haben. Damit soll der Beschuldigte seine Ehefrau «perfide, grausam und kaltblütig» erdrosselt haben. Laut Staatsanwaltschaft erstickte Ivana L. «qualvoll».

Störung des Totenfriedens

Nach der Tötung startete Thomas L. sogleich damit, Spuren zu verwischen. Er brachte etwa den Leichnam seiner Frau in die Waschküche und setzte alles daran, Ivana L. ganz verschwinden zu lassen. Unter anderem mit einem Pürierstab! Seine Vorgehensweise – über Stunden hinweg – überrascht selbst gestandene Experten.

Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas L. vor, «wissentlich und willentlich, im vollständigen Bewusstsein und aus einer von Kontrollbedürfnissen, Kränkungen, Rache und massiver Wut geprägten egoistischen Haltung und Gesinnung» gehandelt zu haben.

In der Anklage wird betont, mit welch «gemütskalter, rücksichtsloser Geringschätzung und eklatanter Missachtung des Lebens» Thomas L. gehandelt habe.

Hier wird zudem erwähnt, dass es wohl zahllose vergangene Ehekonflikte gab. Schon früher wurde etwa bekannt, dass es im Sommer 2023 einen Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt gab.

Urteil folgt am 13. Mai

Weiter erklärt die Anklage, dass Thomas L. so gehandelt habe, weil Ivana L. ihrem Mann unterstellt hatte, «schwach und kein Mann zu sein», und schon in der Vergangenheit eine Trennung oder eine Scheidung erwog.

Bereits in den vergangenen Monaten kamen Informationen über das Tötungsdelikt an die Öffentlichkeit. Der Grund: Thomas L. versuchte mehrmals, eine Entlassung aus der U-Haft zu erwirken. Für seine sofortige Freiheit ging er sogar bis ans Bundesgericht – und scheiterte. Wie alle Entscheide der obersten Instanz wurde auch dieser – samt grausiger Details – für alle publik gemacht.

Darin geht etwa auch hervor: Mehrere Gutachten sprechen deutlich gegen die Darstellung von Thomas L., es habe sich beim Erwürgen bis zum Todeseintritt um blosse Notwehr gegenüber einem angeblichen Messerangriff des Opfers gehandelt. Aufgrund der Spuren sei nicht einmal ersichtlich, ob vor dem Erwürgen überhaupt ein angeblicher Messerangriff durch Ivana L. auf ihn erfolgt sei.

* Name geändert 

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