Nach Verbot in der Schweiz
Hamas verurteilt Entscheid des Bundesrats

Die radikalislamische Hamas reagiert scharf auf das Schweizer Verbot ihrer Organisation. Sie kritisiert die Entscheidung als gefährlich voreingenommen, während Israel im Gazastreifen einen «völkermörderischen Krieg» führe.
Publiziert: 01.05.2025 um 17:24 Uhr
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Aktualisiert: 01.05.2025 um 20:04 Uhr
Die Hamas reagiert mit Kritik auf den Entscheid aus Bern.
Foto: Keystone/dpa/Abed Rahim Khatib

Darum gehts

  • Hamas verurteilt Schweizer Verbot als voreingenommen zugunsten israelischer Besatzung
  • Verbot als Verleugnung völkerrechtlicher und humanitärer Pflichten der Schweiz bezeichnet
  • Neues Gesetz gilt vorerst für fünf Jahre, erleichtert Einreiseverbote
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Hamas hat den Entscheid der Schweiz für ein Verbot der Organisation in der Schweiz verurteilt. Der Entscheid zeige eine gefährliche Voreingenommenheit zugunsten der israelischen Besatzung.

In einer Erklärung, aus der am Donnerstag palästinensische Online-Medien und die italienische Nachrichtenagentur Adnkronos zitierten, bezeichnete die radikalislamische Organisation das Verbot als Verleugnung der völkerrechtlichen und humanitären Pflichten der Schweiz. Dies gelte umso mehr zu einem Zeitpunkt, in dem Israel im Gazastreifen einen völkermörderischen Krieg führe.

Verbot gilt ab 15. Mai

Die Erklärung der Hamas erfolgte offenbar als Reaktion auf einen Entscheid des Bundesrats. Die Landesregierung hatte am Mittwoch entschieden, das vom Parlament in der Wintersession verabschiedete Bundesgesetz für ein Verbot der Hamas und verwandter Organisationen auf den 15. Mai hin in Kraft zu setzen.

Das neue Gesetz gilt vorerst für fünf Jahre. Das Parlament hat die Möglichkeit, es im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu verlängern. Ziel des Hamas-Verbots ist nach Aussage des Bundesrats unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern. Zudem soll es dadurch leichter werden, Finanzflüsse zu überprüfen, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.

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