Nun ist es soweit: Die Schweiz verbietet die Hamas und ihr nahestehende Organisationen. Der Bundesrat hat entschieden, das entsprechende Gesetz am 15. Mai 2025 in Kraft zu setzen.
Auslöser war der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem fast 1200 Menschen getötet und zahlreiche Geiseln verschleppt wurden. Kurz darauf reichten die sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat eine Motion für ein Verbot ein. Der Bundesrat beauftragte daraufhin das Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.
Die Vorlage passierte das Parlament mit klarer Mehrheit. Da bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 19. April 2025 kein Referendum zustande kam, kann das Verbot nun umgesetzt werden.
Zwei andere Organisationen waren schon verboten
Das Verbot der Hamas soll den Behörden wirksame Mittel bieten, um in der Schweiz gegen Aktivitäten oder Unterstützungsleistungen zugunsten der Terrororganisation vorzugehen.
Heisst konkret: Das Gesetz erleichtert unter anderem präventiv-polizeiliche Massnahmen wie Einreiseverbote oder Ausweisungen. Auch der Missbrauch der Schweiz als Finanzdrehscheibe durch die Hamas soll damit deutlich erschwert werden. Gesetzlich verboten waren in der Schweiz zuvor nur die Gruppierungen Al Kaida und IS.
Der Bundesrat hatte zum Hamas-Verbot stets betont, dieses solle eine Ausnahme bleiben. Diese rechtfertige sich durch den beispiellosen Charakter der Terrorangriffe vom 7. Oktober 2023. Ein Übergang zu einer eigentlichen Verbotskultur, bei der man eigentliche Listen terroristischer Organisationen erstelle, drohe aber die Rolle der Schweiz als Vermittlerin in bewaffneten Konflikten zu schwächen. Entsprechend stellte sich die Landesregierung gegen ein Hisbollah-Verbot.