Keine Aufenthaltsbewilligung für Vorbestrafte: Jetzt ist ein erster Entscheid in Bern gefallen
Tessin stellt sich gegen Brüssel – folgt nun der Rest der Schweiz?

Das Parlament schickt sich an, das Freizügigkeitsabkommen mit der EU zu ritzen – nach dem Vorbild des Kantons Tessin. Nun ist ein erster Entscheid gefallen: Die Schweiz könnte künftig von allen EU-Bürgern systematisch einen Strafregisterauszug verlangen.
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Der Tessiner Sicherheitsdirektor Norman Gobbi.
Foto: Keystone

Darum gehts

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  • Schweiz lehnt 10-Millionen-Initiative ab, Debatten zur Personenfreizügigkeit starten Dienstag
  • Tessin fordert seit 2015 Strafregisterauszüge, verstösst gegen Freizügigkeitsabkommen
  • Zwei Motionen könnten Tessiner Praxis schweizweit etablieren, Bundesrat lehnt jedoch ab
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Migrationsminister Beat Jans (61) konnte am Sonntag aufatmen: Das Schweizer Stimmvolk hat die 10-Millionen-Initiative der SVP abgelehnt. Jans hatte sich während des Abstimmungskampfes mächtig ins Zeug gelegt – er reiste durch die Schweiz, hielt Reden an Veranstaltungen und wiederholte seine Argumente immer wieder in Interviews.

Viel Zeit zum Feiern bleibt ihm allerdings nicht, denn in dieser Woche erwarten ihn intensive Debatten im National- und Ständerat. Gegen den Willen von Jans hat der Nationalrat am Dienstag eine Motion verabschiedet, welche die Personenfreizügigkeit ritzt. 

Tessin stellt sich gegen Brüssel

Seit der Einführung des freien Personenverkehrs darf die Schweiz grundsätzlich keine allfällige kriminelle Vergangenheit von Personen aus der EU oder den Efta-Staaten überprüfen. Strafregisterauszüge dürfen nur verlangt werden, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass die Person die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden könnte. Nur dann kann der Herkunftsstaat um Auskunft gebeten werden.

In jedem Fall einen Strafregisterauszug zu verlangen, würde das Freizügigkeitsabkommen verletzen. Ein Kanton foutiert sich allerdings darum, wie CH Media kürzlich berichtete: Die Tessiner Regierung verlangt seit 2015 flächendeckend einen Auszug des Strafregisters, auch von EU- oder Efta-Bürgern. 

Die Massnahme diene dem Schutz aller Einwohner im Kanton Tessin, Schweizerinnen und Schweizer sowie auch Ausländerinnen und Ausländer, so der Tessiner Sicherheitsdirektor Norman Gobbi (49) gegenüber dem Zeitungsverbund. Das Tessin wolle daran festhalten, «bis eine tragfähige Alternative zur Verfügung steht».

Bald eine schweizweite Praxis?

Statt einer solchen Alternative könnte Gobbis Kurs schon bald zur neuen Norm werden. Der Nationalrat hat am Dienstag mit 121 gegen 71 Stimmen und 4 Enthaltungen einer Motion zugestimmt, die verlangt, dass die Tessiner Praxis in der ganzen Schweiz eingeführt wird. Eingereicht wurde sie von der SVP.

«Das Tessin handhabt das schon seit Jahren so – ohne dass es zu Problemen mit der EU gekommen wäre», sagte Mitte-Nationalrat Nicolò Paganini (60) im Vorfeld zu Blick. Der Fall Misox hat dem Anliegen zudem Aufschwung geben: Im Bündner Bergtal an der Grenze zum Tessin breitet sich seit einiger Zeit die Mafia aus. «Es kann nicht sein, dass Kriminelle aus einem Kanton in einen anderen ausweichen, weil dort die Regeln lascher sind», so Paganini. Er gehe nicht davon aus, dass die EU das Freizügigkeitsabkommen künden würde, weil die Schweiz die Kriminalität bekämpfen wolle.

SVP-Nationalrat Gregor Rutz (53) vertrat das Geschäft im Rat: «Wenn ich eine Wohnung mieten möchte oder einen wichtigen Job antrete, dann muss ich einen Strafregisterauszug präsentieren – bei einer Aufenthaltsbewilligung hingegen nicht.» Die Schweiz müsse mehr Mut haben und solle sich nicht hinter Paragrafen verstecken.

Ausserordentliche Session Sicherheit

Der Bundesrat lehnte den Vorschlag ab. «Die systematische Einholung eines Strafregisterauszuges würde das Freizügigkeitsabkommen verletzen», argumentierte Beat Jans im Rat. Kantone könnten bei Verdachtsmomenten schon heute entscheiden, wann das Einholen sinnvoll erscheint. Das sollen sie auch weiterhin tun, eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen sei nicht nötig. 

Stattdessen habe sich der Bundesrat für Gespräche über einen Beitritt zum europäischen Strafregisterinformationssystem (Ecris) ausgesprochen, schrieb der Bundesrat in der Stellungnahme zum Vorstoss. Zudem werde die Möglichkeit eines bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und Italien zum Austausch von Strafregisterdaten geprüft.

Im Nationalrat haben diese Argumente nicht verfangen. Am Mittwoch ist das Geschäft im Ständerat traktandiert – auch dort dürfte es gute Chancen haben. 

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