Darum gehts
- Deutschland verstärkt Grenzkontrollen, auch auf dem Bodensee
- Schweizer Touristin ohne Ausweis wurde von Grenzbeamten zurückgewiesen
- Zöllner kontrollieren pünktlich bei Ankunft der Fähre in Friedrichshafen
Das sorgt für Ärger in der Schweiz: Die neue deutsche Regierung um Innenminister Alexander Dobrindt (54, CSU) zieht die Asyl-Schraube an und kontrolliert die Grenzen stärker. Davon betroffen sind nicht nur jene auf der Strasse und auf der Schiene, sondern auch die im Wasser.
Ein Blick-Leser pendelt aus familiären Gründen mehrmals pro Woche nach Friedrichshafen und nutzt dafür ein Schiff auf dem Bodensee. Er sagt: «Die Kontrollen sind konsequent, das habe ich so in den vergangenen Jahren noch nie erlebt.» Auch habe er schon miterlebt, wie eine Schweizer Touristin ohne Ausweis von den Grenzbeamten zurückgewiesen wurde. Ein solcher Vorfall habe früher höchstens zu einer freundlichen Ermahnung geführt.
Tatsächlich ist das Kontrollregime derzeit streng. Die Bundespolizeiinspektion Konstanz bestätigt gegenüber dem «Südkurier», dass die stärkeren Kontrollen auch die Fähranlegestelle in Friedrichshafen betreffen. Bei einem Besuch der deutschen Zeitung stehen pünktlich zur Ankunft der Fähre vier Zöllner am Anleger.
Zurückweisung möglich
Wer bei der Kontrolle die Einreisevoraussetzungen nicht erfülle, könne zurückgewiesen werden, hält die Bundespolizei fest. Die Schweiz muss die Person zurücknehmen. Eine «eigenhändige Übergabe» sei nicht nötig. Und so sei auch die Fähre explizit eine Möglichkeit, die Person zurückzuweisen.
Wie viele Personen betroffen sind, dazu schweigt die deutsche Bundespolizei. Die Schweizerische Bodensee-Schifffahrt schreibt gegenüber der Zeitung, es seien keine Fälle bekannt, in denen Geflüchtete oder Asylsuchende am Fähranleger zurückgewiesen wurden und mit der Fähre zurückfahren mussten. Aber: «Es wurde schon beobachtet, dass Reisende ohne Ausweis zurückgeschickt wurden.»
Gegenüber Blick ergänzt das Schiffsunternehmen: «Die Reisenden ohne Ausweis sind meist solche, die sich nicht gewöhnt waren, einen solchen mitzuführen. Diese müssen mit derselben Fähre wieder zurückfahren und selbstverständlich einen Fahrausweis lösen.»