Darum gehts
- Mindestlohn-Debatte in der Schweiz wird hart geführt
- Bundesgericht schützt nun kommunale Mindestlöhne
- Sieg für Gewerkschaften, Schlappe für Gewerbeverband
In Bundesbern sorgt das Thema Mindestlohn für rote Köpfe. Erst recht, seit Arbeitgeberdirektor Roland A. Müller (63) die Debatte mit einer brisanten Aussage befeuert hat: «Ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht die Aufgabe der Arbeitgeber», befand er letztes Jahr. Sprich: Nicht alle Löhne müssten zum Leben reichen. Der Befund platzte mitten in die Diskussion um kantonale Mindestlöhne, welche das Parlament kappen will. Nächste Woche kommt das Geschäft in Bern in die Schlussabstimmung.
Das Thema sorgt nicht nur beim Bund für politischen Zündstoff, sondern auch auf lokaler Ebene. In mehreren Städten steht ein kommunaler Mindestlohn zur Debatte. In Zürich und Winterthur hat das Stimmvolk diesem deutlich zugestimmt. Doch das kantonale Verwaltungsgericht hat die jeweiligen Mindestlohn-Verordnungen aufgehoben. Die Zürcher Gemeinden seien nicht berechtigt, einen lokalen Mindestlohn einzuführen, befanden die kantonalen Richter.
Bundesrichter pfeifen kantonale Richter zurück
Jetzt sorgt das Bundesgericht in Lausanne für eine Kehrtwende. Die Mindestlohnregelungen der Städte Zürich und Winterthur sind gültig, macht es in seinem Urteil zu den beiden Fällen klar. Es heisst die Beschwerden der beiden Städte gut und hebt die Entscheide des Zürcher Verwaltungsgerichts auf.
Die kommunalen Verordnungen zum Mindestlohn seien mit dem kantonalen Recht sehr wohl vereinbar, so die Lausanner Richter. Für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe durch die Gemeinden sei keine ausdrückliche Grundlage in der Kantonsverfassung erforderlich. Konkret geht es darum, dass die Städte mit ihren Mindestlohnregelungen «die Erwerbsarmut ebenso zweckmässig bekämpfen können wie der Kanton». Staatliche Mindestlöhne «dienen dem übergeordneten Ziel der Armutsbekämpfung».
Die kommunalen Mindestlohnverordnungen würden damit auch im Einklang mit dem in der Bundesverfassung enthaltenen Sozialziel stehen, wonach «Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können». Es geht also darum, sogenannte Working Poor zu verhindern.
Die Entscheide des Verwaltungsgerichts würden daher gegen die Gemeindeautonomie verstossen, so das Bundesgericht. Damit ist es nun den beiden Städten überlassen, die Verordnungen in Kraft zu setzen. Über 20’000 Tieflohnbetroffene in Zürich und Winterthur dürfen nun auf bessere Löhne hoffen.
Rückenwind für Referendum
Eine Schlappe ist das Urteil für den Gewerbeverband, der die Beschwerde gegen die kommunalen Mindestlöhne anführte. Für Linke und Gewerkschaften hingegen ist der Entscheid aus Lausanne ein Sieg. Er strahlt auch auf weitere Gemeinden aus, wie etwa die Stadt Schaffhausen. Dort ist eine Volksinitiative für einen Mindestlohn von 23.50 Franken pro Stunde hängig.
Rückenwind erhalten die Gewerkschaften auch für das Referendum gegen die Beschränkung kantonaler Mindestlöhne. Die Delegierten des Gewerkschaftsbunds haben sich letzte Woche einstimmig für das Referendum ausgesprochen, sollte die Vorlage in der Schlussabstimmung durchkommen.
«Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen im Gastgewerbe, in Coiffeursalons, in Bäckereien oder Metzgereien haben schon heute grosse Mühe, über die Runden zu kommen», schreibt der SGB in einer Medienmitteilung dazu. «Mit der Revision hätten sie noch weniger Geld zum Leben.»