Bund stoppt Mega-Auszahlung in letzter Minute
Deutscher fordert 2,4 Milliarden Franken Steuern zurück

2'400'000'000 Franken – um diese riesige Summe geht es in dieser Geschichte. Eine einzige Rechtsperson aus Deutschland wollte sich das Geld vom Schweizer Staat zurückholen. Aber dann schrillten in Bern doch noch die Alarmglocken.
Publiziert: 24.06.2025 um 00:01 Uhr
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Aktualisiert: 24.06.2025 um 07:43 Uhr
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2,4 Milliarden Franken – diese Summe wollte ein Deutscher vom Schweizer Staat zurückverlangen.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Milliarden-Rückerstattung der Verrechnungssteuer abgelehnt, Antrag aus Deutschland war fehlerhaft
  • Antragsteller füllte Onlineformular falsch aus, Ansprüche teilweise verwirkt oder falsch berechnet
  • 2,4 Milliarden Franken wurden reserviert, entspricht Kapitalertrag von fast 7 Milliarden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Es war ein Betrag, der selbst beim Bund für Aufsehen sorgte: 2,4 Milliarden Franken, reserviert für Rückerstattungen der Verrechnungssteuer – an eine einzige Rechtsperson! Bis ihn die Eidgenössische Steuerverwaltung im Departement von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61, FDP) aus den Büchern strich.

Gefordert hatte das Geld 2024 eine Person aus Deutschland. Der Antrag wirkte wasserdicht – auf den ersten Blick. Doch zur Auszahlung kam es nicht, nachdem die Beamten ihn genauer unter die Lupe genommen hatten.

Milliardenantrag aus Deutschland

Die Hintergründe? Ein Rätsel. Details zu dem Fall hält die Behörde unter Verschluss, gegenüber Blick verweist sie aufs Steuergeheimnis. Sicher ist: Hinter den Rückforderungen steckt eine Person aus Deutschland. Ob es sich dabei um einen Menschen oder ein Unternehmen – also eine juristische Person – handelt, bleibt offen.

Die Verrechnungssteuer ist eine Art Pfand. Wer in der Schweiz Dividenden auf Aktien oder Zinsen kassiert, dem werden automatisch 35 Prozent abgezogen. Wer alles korrekt versteuert, kann das Geld zurückfordern. Wer trickst, geht leer aus.

Auch Ausländer können sich diese Steuer zurückholen. Dafür braucht es ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland. Und eine Bestätigung der dortigen Behörden, dass alles korrekt deklariert wurde.

In diesem Fall schien zuerst alles normal: Die Person aus Deutschland stellte 2024 online ihre Anträge – offenbar mit der nötigen Bestätigung der deutschen Behörden. Die Schweiz «reservierte» daraufhin 2,4 Milliarden Franken.

Doch dann schauten sich die Schweizer die Unterlagen genauer an. Das Ergebnis: Die Anträge waren «falsch ausgefüllt und verwirkt». Entdeckt wurde der Fehler dank der Risikobeurteilung eines Systems «und durch den Mitarbeitenden, welcher den Antrag geprüft hat», erklärt die Steuerverwaltung.

«Nicht den Vorgaben entsprechend»

Warum kam es nie zur Auszahlung? Die Steuerverwaltung machte die ungewöhnliche Milliarden-Korrektur diskret in ihrem Jahresbericht publik. Auf Nachfragen gibt sie zumindest preis: «Der Antragsteller hat den Online-Rückerstattungsantrag nicht den Vorgaben entsprechend ausgefüllt.» Laut Steuerverwaltung passierte das nicht absichtlich. Teilweise seien die Ansprüche verwirkt, teilweise falsch berechnet gewesen.

Wer die Verrechnungssteuer zurückhaben will, muss den Antrag spätestens drei Jahre nach dem Jahr stellen, in dem die Dividenden oder Zinsen ausbezahlt wurden. Danach erlischt der Anspruch.

Hätte die Person also theoretisch wirklich Anspruch auf die Milliarden gehabt? Auch das bleibt offen. Die 2,4 Milliarden Franken wären der volle Verrechnungssteuerbetrag – sofern der Antrag korrekt und fristgerecht eingereicht worden wäre. Doch so viel Steuer gibts nur bei einem enorm hohen Kapitalertrag; er müsste bei fast 7 Milliarden Franken gelegen haben.

Dividenden oder Zinsen in dieser Grössenordnung? Laut den Steuerexperten, mit denen Blick gesprochen hat, kommt da nur ein institutioneller Anleger infrage. «Es könnte sich um enorme Dividendenzahlungen an einen Grossinvestor oder um die Abwicklung von Rückerstattungsanträgen über Sammelkonten von Depotbanken handeln», sagt einer. Ein anderer gibt zu bedenken: «Falls die deutschen Behörden diesen Milliardenantrag wirklich gegengezeichnet haben, wirft das Fragen auf – Massengeschäft hin oder her.»

Was sind die Folgen?

Deutsche bekommen übrigens am Ende nicht die vollen 35 Prozent Verrechnungssteuer zurück. Laut Abkommen mit der Schweiz sind es maximal 20 Prozent. Der Rest gilt als Quellensteuer – und wird in Deutschland angerechnet.

Ein fehlerhafter Antrag kann auch in Deutschland Folgen haben: Wer falsche Angaben macht, riskiert Ärger mit den Steuerbehörden in der Heimat. Fest steht somit nur: Die Milliarden bleiben in der Schweiz – doch wer sie sich holen wollte und was wirklich dahintersteckt, bleibt ein Rätsel.

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