Darum gehts
- Marius Borg Høiby angeklagt. Prozess beginnt Mitte Januar 2026
- Trotz schwerer Vorwürfe auf freiem Fuss, keine polizeiliche Überwachung
- 32 Anklagepunkte, darunter vier Vergewaltigungen. Höchststrafe: zehn Jahre Gefängnis
In 32 Punkten ist Marius Borg Høiby (28) angeklagt. Der auf sechs Wochen angesetzte Prozess soll im Januar beginnen. Bis dahin bleibt der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (52) auf freiem Fuss – trotz seiner ganzen mutmasslichen Taten, darunter mehrfache Vergewaltigung.
Weshalb er sein Leben weiterhin ausserhalb der Knastmauern leben kann, erklärte Staatsanwalt Sturla Henriksbø der Presse gleich selbst. «Der wichtigste Rechtsgrundsatz in Norwegen lautet, dass man erst ins Gefängnis muss, wenn man vor Gericht stand und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Eine Ausnahme bildet die Untersuchungshaft, für die strenge Auflagen gelten.»
Die norwegische Justiz sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Untersuchungshaft, da weder Fluchtgefahr noch Wiederholungsgefahr oder die Gefahr der Beweisvernichtung bestehen. Høiby war bereits im November 2024 für eine Woche in Untersuchungshaft. Auf die Frage nach dem Schutz der Opfer erklärte Henriksbø, dass Høiby aktuell nicht polizeilich überwacht wird. Betroffene müssten sich selbst bei der Polizei melden, falls sie sich bedroht fühlen.
Wäre Høiby auch in der Schweiz ein freier Mann?
Wie sehe es denn in der Schweiz aus? Hier müsste nebst einem dringenden Tatverdacht auch ein Haftgrund vorliegen. Das kann Flucht- oder Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Ausführungsgefahr sein. Unter letzterem Punkt ist die Gefahr zu verstehen, dass eine angedrohte Tat in die Realität umgesetzt wird. Auch muss die vorzeitige Inhaftnahme verhältnismässig sein.
Bei einer Verurteilung droht dem Stiefsohn von Kronprinz Haakon (52) mehrere Jahre Haft. In Norwegen wird das Strafmass nicht aus der Addition aller Tatbestände gebildet, sondern orientiert sich an der schwerwiegendsten Straftat. Im Fall Høiby wäre das die Vergewaltigung – mit einer Höchststrafe von zehn Jahren.