Das Bundesgericht hat die Inhaftierung einer afghanischen Familie und die Fremdplatzierung der drei kleinen Kinder als nicht rechtmässig verurteilt (BLICK berichtete). Zug habe damit das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt, so das Gericht. Zudem entging der Kanton nur knapp einer Rüge wegen unmenschlicher Behandlung.
«Eine Evaluation anderer Möglichkeiten fand nicht statt»
Obwohl vom höchsten Schweizer Gericht derart zurechtgewiesen, gibt sich Zug uneinsichtig. Sie nehme das Urteil zur Kenntnis, so die Sicherheitsdirektion in einer Medienmitteilung.
Und sie verteidigt das harte Vorgehen: Die Behörden hätten dem Kindeswohl immer höchste Bedeutung beigemessen, so CVP-Sicherheitsdirektor Beat Villiger. «In diesem delikaten und anspruchsvollen Fall haben die involvierten Behörden hervorragend und mit sehr viel Fingerspitzengefühl zusammengearbeitet. Das Wohlergehen der Kinder hatte dabei immer allererste Priorität.»
Selbstverständlich habe das Zuger Amt für Migration auch andere Massnahmen geprüft, diese aber verworfen. Nur, genau das konnte der Kanton in Lausanne nicht beweisen, wie das Bundesgericht im Urteil festhält: «Eine Evaluation anderer Möglichkeiten fand nicht statt.»
Bundesgericht habe nicht umfassend geurteilt
Zug kritisiert ferner, das Bundesgericht habe zu wenig gewürdigt, dass «innerfamiliäre Zustände und Vorfälle» die Entscheidungen des Amts für Migration erheblich beeinflusst hätten. Auch «erstaune» es, dass das Gericht die Gefahr des Untertauchens nicht in Erwägung gezogen habe. Denn die Eltern hätten mehrfach bekräftigt, dass sie nicht gewillt seien, die Schweiz zu verlassen.
Das stimmt ebenfalls nicht. Denn das mehrheitlich bürgerlich zusammengesetzte Bundesgericht (zwei SVP-Richter, je ein CVP-, GLP- und SP-Richter) weist im Urteil darauf hin, dass die Anzeichen für eine Vereitelung der Ausschaffung «erheblich» sein müssen. Es fand in diesem Fall aber offenbar zu wenig Anzeichen dafür.