Darum gehts
- Schweizer fragt Polizei nach Weg und wird festgenommen in Deutschland
- Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe von 1660 Franken entdeckt
- Festgenommener (42) verbüsst mehrwöchige Haftstrafe in Justizvollzugsanstalt
An der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete sich am vergangenen Montag ein kurioser Vorfall. Ein Mann wurde festgenommen, nachdem er Beamte der Bundespolizei nach dem Weg gefragt hatte. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein am Dienstag mit. Was war geschehen?
Den Angaben zufolge wollte der Mann, ein 42-jähriger Schweizer Staatsbürger, nur zurück in die Schweiz. Er sprach die Polizeibeamten am Montagabend in Weil am Rhein-Otterbach an – und fragte nach dem Weg in die nur wenige Hundert Meter entfernte Schweiz.
Diebstahl mit Waffen
Der Mann ahnte wohl nicht, was als Nächstes passieren würde. Die Bundespolizisten überprüften seine Personalien. Sie stellten dabei fest, dass gegen den Schweizer ein Haftbefehl zu vollstrecken war.
Demnach war der 42-Jährige wegen Diebstahls mit Waffen von einem deutschen Gericht im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (umgerechnet rund 1660 Franken) verurteilt worden. Diese Geldstrafe hat der Mann jedoch nie bezahlt – und genau das wurde ihm nun zum Verhängnis.
Was genau bedeutet eigentlich Diebstahl mit Waffen? Das erklärt die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein auf Anfrage von Blick. Die Erklärung nach dem deutschen Strafgesetzbuch ist logisch: Wer bei einem Diebstahl eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug mit sich führt, begeht demnach einen Diebstahl mit Waffen.
«In dem beschriebenen Sachverhalt des vorliegenden Haftbefehls, führte der Mann während des Diebstahls eines Parfüms, ein Cuttermesser in seiner Jackentasche mit sich. Das blosse mitführen stellt in diesem Fall den Straftatbestand des Diebstahls mit Waffen dar», teilt ein Sprecher mit.
Schweizer verbüsst Haftstrafe
Der Schweizer, der auch seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, konnte auch am Montagabend die Geldstrafe nicht zahlen. Daraufhin nahmen ihn die Beamten fest und lieferten ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt ein. Nun verbüsst er gemäss Bundespolizeiinspektion eine mehrwöchige Haftstrafe.
Erst Ende Mai hat die deutsche Bundespolizei einen Schweizer in Deutschland festgenommen. Gegen den 31-Jährigen lag ein internationaler Haftbefehl der Schweizer Behörden vor. Der Mann wurde kurz nach seiner Ankunft am Flughafen München von Bundespolizisten festgenommen.