Zwischen 200 und 6000 Franken
Preisüberwacher kritisiert Kosten für Grundbucheintrag

Wer ein Haus kauft, muss für die Handänderung bezahlen. Die Kosten fallen je nach Kanton sehr unterschiedlich aus und sind oft abhängig vom Kaufpreis der Liegenschaft. Das kritisiert der Preisüberwacher – und fordert ein neues Preismodell.
Publiziert: 18.06.2024 um 17:03 Uhr
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Aktualisiert: 19.06.2024 um 10:06 Uhr
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Beim Kauf oder Bau einer Immobilie ist immer eine Grundbucheintragung erforderlich. Hier: Eigenheime in Spiez BE.
Foto: Zamir Loshi
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Dorothea VollenweiderRedaktorin Wirtschaft

Beim Kauf oder Bau einer Liegenschaft ist immer ein Grundbucheintrag erforderlich. Die Kosten dafür fallen in der Schweiz je nach Kanton sehr unterschiedlich aus. Wer ein Haus zum Preis von einer Million Franken kauft, muss in Bern 200 Franken für die Handänderung bezahlen, in Schaffhausen sind es 6000 Franken.

Gerade junge Familien, die ein Haus kaufen, bringt das finanziell oft so ins Straucheln, dass ein solcher Preisunterschied nicht unbedeutend ist. Warum sind die Gebühren für den Eintrag im Grundbuch so unterschiedlich hoch?

Gebühr hängt vom Kaufpreis ab

Die Preismodelle der Kantone variieren stark. In den allermeisten Fällen dient der Kaufpreis der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Grundbuch- und Beurkundungsgebühren. Eine Ausnahme bilden die Kantone Bern und Basel-Landschaft: Hier gelten fixe Preise von 200 beziehungsweise 300 Franken.

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Obwohl die Gebühren für die Handänderung im Vergleich zum Kaufpreis nicht entscheidend ins Gewicht fallen, müssen sich Kaufwillige häufig finanziell so verausgaben, «dass diese eben doch eine spürbare Rolle spielen», sagt der Preisüberwacher Stefan Meierhans (55). Vor diesem Hintergrund habe man den Markt genauer unter die Lupe genommen.

Preis soll Aufwand entsprechen

Neben Grundbuchgebühren fallen grundsätzlich auch für die Beurkundung des Kaufvertrags Kosten an, genauso wie eine Handänderungssteuer. Der Preisüberwacher hat in der aktuellen Analyse nur die Grundbuchgebühren und die Beurkundungsgebühren durchleuchtet.

Die Höhe der Grundbuchgebühren sollte grundsätzlich höchstens dem Aufwand der Verwaltungstätigkeit entsprechen. Das heisst, sie sollten die effektiv angefallenen Kosten decken. Der Preisüberwacher kritisiert deshalb, dass die Preise vom Immobilienwert abhängig gemacht werden. Denn die Preise für Eigenheime haben sich seit dem Jahr 2000 im Schnitt mehr als verdoppelt. «Dadurch sind die Kosten für Handänderungen in vielen Kantonen unverhältnismässig stark gestiegen», sagt Meierhans. Der Aufwand dürfte sich jedoch kaum im gleichen Ausmass erhöht haben, da der Durchschnittslohn im selben Zeitraum nur um 25 Prozent gestiegen ist.

Gebühren sollen vom Kaufpreis entkoppelt werden

Deshalb fordert der Preisüberwacher nun, dass die Preise vom Immobilienwert entkoppelt werden. «Wir erwarten von den Kantonen, das ‹Erfolgsbeteiligungsmodell› in Hinblick auf das Kostendeckungsprinzip zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine ungerechtfertigten Zusatzbelastungen für die Käuferschaft entstehen», sagt Meierhans.

Der Preisüberwacher fordert eine Anpassung. Denn der Aufwand für die Eintragung und Beurkundung einer Liegenschaft hänge wohl eher von anderen Faktoren ab, als von den in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Häuserpreisen. «Wir empfehlen Kantonen, die Einführung von fixen Grundbuchgebühren zu prüfen», so Meierhans. Da der Preisüberwacher bei jedem politisch festgelegten Preis obligatorisch anzuhören ist, erwartet er bald Vorschläge.

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