Eigenheimbesitzer habens gut: Sie können die Hypothekarzinsen bei den Steuern abziehen. Und wenn sie die Wohnung oder das Haus renovieren und den Garten aufpeppen, so können sie die Kosten ebenfalls steuerlich geltend machen.
Doch ganz so gut haben sie es auch wieder nicht: Sie müssen auf der anderen Seite den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern, obschon ja das Eigenheim, das sie selber bewohnen, gar keinen Mietertrag abwirft.
So falsch ist das nicht, wie viele kolportieren. Mieterinnen und Mieter können ihre Miete auch nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Der Verband der Hauseigentümer startete zig Anläufe, um den Eigenmietwert abzuschaffen. Sowohl das Volk als auch das Parlament lehnten sie ab. Jetzt könnte es klappen: Die Wirtschaftskommission des Ständerats erteilte dem Bundesrat den Auftrag, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Doch wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird, sollen auch die Abzugsmöglichkeiten für Hypozinsen und Unterhalt abgeschafft oder zumindest eingeschränkt werden.
Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer?
- Ältere Hausbesitzer
Sparsame Eigentümer sind heute besonders benachteiligt. Wenn sie die Hypothekarbelastung über die Jahre stetig abgebaut haben, fällt der steuerliche Abzug für die Hypozinsen immer weniger ins Gewicht. Der Eigenmietwert bleibt jedoch unverändert oder nimmt sogar zu, wenn der Marktwert der Liegenschaft steigt.
- Jüngere Hausbesitzer
Jungen Familien fehlt oft das nötige Eigenkapital; also müssen sie bei der Verschuldung bis ans Limit gehen. Dass sie dafür die hohen Zinsen bei den Steuern abziehen können, kommt ihnen entgegen. Sie wären die Verlierer der Gesetzesänderung. Deshalb steht der Vorschlag im Raum, Neueinsteigern den Abzug der Hypozinsen für zehn Jahre zu ermöglichen.
- Banken
Wenn man die Hypozinsen nicht mehr abziehen kann, verfliegt der Anreiz zum Schuldenmachen. Das Hypothekarvolumen nimmt ab. Banken sind die Verlierer und werden wohl opponieren.
- Handwerker
Mancher Hausbesitzer lässt die eine oder andere Renovation auch deshalb ausführen, weil man die Rechnung für den Handwerker bei den Steuern angeben kann. Fällt dieser Anreiz weg, dürfte die Renovationsfreudigkeit abflauen.
- Mieter
Falls der Staat durch den Systemwechsel Mindereinnahmen realisiert, wären alle Steuerpflichtigen indirekt betroffen, sobald die Gesetzesänderung zu Steuererhöhungen führt. Die Kommission verlangte jedoch, dass der Vorschlag «haushaltsneutral» zu erfolgen hat.
Mehr Informationen zum Eigenmietwert und der geplanten Revision durch die WAK lesen Sie hier.