Der Kunde geht hustend zur Apotheke und möchte wie gewohnt Resyl-Plus-Tropfen zur Linderung kaufen. Dies war bislang problemlos möglich. Jetzt allerdings muss er sich einem Beratungsgespräch unterziehen und sein Versichertenkärtchen zeigen. Beliebte Hustenmittel, Nasensprays, Schlafmittel und Medikamente gegen Übelkeit sind nicht mehr so leicht zu bekommen. Etwa, wenn Wirkstoffe wie Kortison oder Codein enthalten sind.
2018 beschloss der Gesetzgeber, dass die Abgabekategorie C in den Apotheken weg kommt. Einerseits wurden damit neu 85 Prozent der Arzneimittel in die Abgabekategorie D eingestuft und können jetzt mit Fachberatung verkauft werden.
Die übrigen 15 Prozent sind seit dem Beschluss in der Abgabekategorie B eingestuft. Und stehen jetzt hinter einer Barriere. Denn diese Medikamente dürfen nur noch mit Beratung und Dokumentation ausgegeben werden. Sie werden nicht nur häufig missbraucht. Bei einigen kann es auch zu schwerwiegenden Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten kommen.
Schluss mit Hustentropfen als Partydroge
Ein weiterer Grund für die aufgezogenen Schranken: Medikamente werden mangels Alternativen häufig an Kinder gegeben, die wegen ihrer Wirkstoffe nicht geeignet sind. So wurde Bexin, eigentlich ein Heilmittel gegen Husten, von Jugendlichen als Partydroge missbraucht – gerade weil es so leicht zugänglich war. Damit ist jetzt Schluss.
In den Apotheken veränderte sich nichts. Lange blieb unklar, ob die Umteilung definitiv ist. Jetzt, seit dem ersten Januar dieses Jahres, ist die Abgabekategorie C endgültig weg. Die Kunden müssen inzwischen unerwartet Dokumente ausweisen und sich quasi für ihren Einkaufswunsch rechtfertigen.
Beratung und Patientensicherheit haben Priorität
Auch wenn das Personal in der Apotheke über die Umständlichkeit genervt ist, sieht der Verband kein Problem. «Generell sucht der Kunde in der Apotheke Beratung und Sicherheit für den Umgang mit Medikamenten. Er versteht, wieso eine Dokumentation bei der Abgabe eines rezeptpflichtigen Medikaments sinnvoll ist», sagt der schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse dazu.
«Die Umteilung hat zur Folge, dass Patienten der Gang zum Arzt heute häufiger erspart bleibt, was einen Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten leisten kann», erklärt die Galenica AG, die Besitzerin der Amavita-Kette. Der Kunde habe mehr Wahlfreiheit: Entweder, er lässt sich auf die Dokumentation ein, er kann sich für ein anderes, rezeptfreies Medikament entscheiden, oder er lässt sich von einem Arzt beraten.