Der österreichische «Standard» packt die fetten Lettern aus: «Kauf von Doppelstockzügen wird Debakel für die ÖBB», schreibt die Zeitung. Weiter: «Blamage für die ÖBB: Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Auftragsvergabe an Stadler Rail für nichtig. Die digitale Signatur der Schweizer gilt in der EU nicht.»
Der Hintergrund: Stadler Rail erhält einen Riesenauftrag der ÖBB nicht wegen einer Unterschriftenpanne: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat einen Rekurs von Konkurrent Alstom wegen eines Formfehlers gutgeheissen und den Zuschlag an den Ostschweizer Zughersteller für nichtig erklärt.
Grund dafür sei die fehlerhafte Prüfung des Angebots durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gewesen, schrieb die Zeitung «Der Standard» weiter.
Die Berichterstattung veranlasst Stadler Rail heute Nachmittag zu einer Stellungnahme, «aufgrund von Indiskretionen und der daraus resultierenden Medienberichterstattung in Österreich».
186 Doppelstockzüge
Stadler habe nach einem umfassenden und professionell geführten Ausschreibungsverfahren der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) den Rahmenvertrag zur Lieferung von bis zu 186 Doppelstockzügen gewonnen. Weiter: «Stadler freut sich, dass ihr rechtsgültiges Angebot als technisch und kommerziell bestes bewertet wurde.»
Die Freude über den 3 Milliarden Euro schweren Auftrag war aber nicht von langer Dauer. Denn: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat «aufgrund eines angeblichen Formfehlers» bei der qualifizierten elektronischen Signatur des Angebots diesen Zuschlag der ÖBB «überraschend» für nichtig erklärt, schreibt Stadler weiter.
«Schon hundertfach verwendet»
Und erklärt: «Stadler hat diese elektronische, von den zuständigen internationalen Behörden anerkannte, Signatur schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet.» Zahlreiche so unterzeichnete Angebote seien damit gewonnen, auch solche österreichischer Bahnen.
Der Zugbauer will den Entscheid nicht akzeptieren. «Stadler wird sämtliche ihr zustehenden Rechtsmittel gegen diese erstinstanzliche Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts ausschöpfen», heisst es in der Stellungnahme. Stadler unterstütze die ÖBB weiterhin und gehe davon aus, dass dieser vom Gericht beanstandete angebliche Formfehler korrigiert wird.
An der Schweizer Börse kippte die Stadler-Aktie nach der Stellungnahme des Konzerns ins Minus. Bis kurz vor Handelsschluss büsste sie 1,6 Prozent ein.
(pbe/SDA)